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Quote der festgestellten Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht

Stand: 21.01.2025

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung wird u. a. der Indikator "Quote der festgestellten Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht" herangezogen, der angibt, in welchen Bereichen bei Kontrollen Verstöße festgestellt wurden.

Beschreibung

Als Maß für festgestellte Verstöße bei der Überwachung werden für ausgewählte Kontrollbereiche die Beanstandungsquoten in Prozent aus systematischen Kontrollen dargestellt. Diese Daten werden im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms erfasst und berichtet. Dabei ist zu beachten, dass die Auswahl der Betriebe risikoorientiert erfolgt. Eine Verallgemeinerung der Ergebnisse ist daher nicht möglich.

Die Länder führen die Fachrechtskontrollen seit 2004 nach abgestimmten Methoden und in mehrjährigen nationalen Kontrollplänen (MNKP) durch, die regelmäßig angepasst werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unterstützt die Kontrollen durch Laboranalysen von Pflanzenschutzmitteln, die Erstellung und Veröffentlichung der Jahresberichte des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms und andere Serviceleistungen.

Diagramm

Abbildung: Beanstandungsquoten aus systematischen Kontrollen 2023 in Prozent (alle bezogen auf Kontrollbesuche in Be-trieben)
Quelle: BVL, "Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2023"

Aussage

Für einzelne Kontrolltatbestände sind grafisch die Beanstandungsquoten aus den systematischen Kontrollen dargestellt. Damit wird angegeben, wie hoch der Prozentsatz der Verstöße gegen eine der bestehenden Pflanzenschutzvorschriften ist. Alle Beanstandungsquoten beziehen sich auf die Anzahl der Kontrollbesuche in den Betrieben. Diese Bezugsgröße ergibt sich aus den Vorgaben zur Berichterstattung an die EU-Kommission. Die zugrundeliegenden Daten werden im “Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2023” veröffentlicht.

Für den Handel wurden aus dem Bericht die folgenden Kontrolltatbestände ausgewählt und im Diagramm dargestellt:

  • Verkehrsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln,
  • Einhaltung des Selbstbedienungsverbots,
  • Sachkunde des Verkaufspersonals.

Für den Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Daten zu folgenden Kontrolltatbeständen aufgeführt:

  • Einsatz nur geprüfter Geräte,
  • Sachkunde des Anwendenden,
  • Einhaltung von Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen,
  • Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendungen.

Die Daten des Indikators zeigen, dass das Anbieten von Pflanzenschutzmitteln, die nicht mehr verkehrsfähig sind, mit 23 % ein Hauptgrund für Beanstandungen in Handelsbetrieben war. Bereits das Vorfinden eines einzigen Pflanzenschutzmittels im gesamten Sortiment, das nicht mehr verkauft werden darf, führt zu einer Beanstandung. Die Beanstandungsquote gibt somit keinen Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil nicht verkehrsfähiger Pflanzenschutzmittel im Sortiment ist. Bei 4 % der Kontrollen wurden beanstandet, dass Pflanzenschutzmittel in Selbstbedienung erhältlich waren. Die Sachkunde des Verkaufspersonals wurde bei 8 % der Kontrollen als nicht ausreichend angesehen. Bemängelt wurden fehlende Sachkundenachweise oder nicht fristgerechte, regelmäßige Fortbildungen.

Bei systematischen Anwendungs- und Betriebskontrollen in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben zeigen sich niedrige Beanstandungsquoten hinsichtlich der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte (3 %) und der Sachkunde der Pflanzenschutzmittelanwendenden (2 %). Bei den Kontrollen zur Einhaltung von Anwendungsgebieten, von Anwendungsbestimmungen bzw. der Dokumentation von Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln wurden in 7 %, 11 % bzw. 5 % der Kontrollen Beanstandungen festgestellt.

Neben den Kontrolltatbeständen, die sich aus der Überwachung der rechtlichen Vorschriften im Pflanzenschutzbereich ergeben, werden jährlich die Ergebnisse von bundesweiten Schwerpunktkontrollen berichtet. Die darin durchgeführten Kontrollen sind auch in anderen Jahren Bestandteil der Überwachungstätigkeit der Länder. In einem Schwerpunkt erfolgt jedoch eine bundesweit abgestimmte Fokussierung auf bestimmte Anwendungen oder Personengruppen, eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse und Ursachen für Verstöße sowie oftmals begleitende Aufklärungs- und Informationskampagnen.

Im Jahr 2023 wurde wie bereits im Vorjahr als Schwerpunkt im Handel die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nicht sachkundige Personen genauer betrachtet. Haus- und Kleingärtnerinnen und -gärtner benötigen keine Ausbildung oder Schulung, um Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Daher kommt der Beratung beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln eine besondere Bedeutung zu. Der Handelsbetrieb muss über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels unterrichten und Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt bereitstellen. Bei 31 % der systematischen Kontrollen, u. a. über Testkäufe, wurde bemängelt, dass die Beratung bzw. die zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichend waren.

In einem Schwerpunkt wurde seit 2021 die Anwendung von Insektiziden (Einhaltung von Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen), einschließlich der Ausbringung von gebeiztem Saatgut, kontrolliert. In 3 % der systematischen Kontrollen wurden Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht festgestellt. Beanstandet wurde die Nichtbeachtung von Anwendungsbestimmungen oder die unzulässige Anwendung von Insektiziden in Kulturen, für die Mittel nicht zugelassen waren.

In einem 2023 gestarteten bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde das Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern kontrolliert. Zum Schutz der Gewässer werden für einzelne Pflanzenschutzmittel Abstände festgelegt, die bei einer Anwendung berücksichtigt werden müssen. Diese können je nach Mittelaufwand und Kultur auch unterschiedlich groß sein. Des Weiteren müssen europaweit geltende Vorschriften zum Gewässerschutz eingehalten werden, die in nationales Recht umgesetzt wurden. Im Schwerpunkt wurde auch geprüft, ob die Vorgaben der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bzw. von länderspezifischen Regelungen (Landeswassergesetze) zur Anlage von begrünten Randstreifen bzw. von Abständen zu Gewässern eingehalten wurden. Bei 40 % der systematisch kontrollierten Anwendungen wurden Abstände zu Gewässern nicht ausreichend beachtet.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen stehen auf der Webseite des BVL zur Verfügung:

http://www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm
http://www.bvl.bund.de/MNKP