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Wissenschaftlicher Beirat NAP Gremien

Wissenschaftlicher Beirat Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Der Wissenschaftliche Beirat berät die Bundesregierung, insbesondere das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), durch wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen.

Der Wissenschaftliche Beirat ist mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Integrierter Pflanzenschutz, Agrarökologie / Pflanzenbau, Ökologischer Landbau, Gewässerschutz / Trinkwasser, Ökosystem / Umwelttoxikologie, Verbraucherschutz, Arbeitsschutz / Anwenderschutz und Agrarökonomie besetzt.

Der Beirat hat insbesondere die Aufgaben:

  • Evaluierung des NAP aus wissenschaftlicher Sicht und Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des NAP;
  • Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen zu einzelnen Maßnahmen des NAP;
  • Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen zur Ausgestaltung von Forschungs-, Innovations- und Förderprogrammen mit Bezug zum NAP;
  • Bewertung von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes hinsichtlich ihrer Maßgeblichkeit und Eignung.

Die Beiratsmitglieder wurden durch das BMEL auf Grundlage des Errichtungserlasses vom 29. Januar 2024 für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Beiratsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind von Weisungen unabhängig. Die Geschäftsführung des Beirats ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Geschäftsstelle NAP, angesiedelt.