Im Mittelpunkt des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz steht die Reduktion von Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Dabei werden die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt.
Der Aktionsplan wurde unter Mitwirkung der Länder und Beteiligung von Verbänden, die sich mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, dem Pflanzenschutz, dem Verbraucherschutz, der Wasserwirtschaft oder dem Umwelt- und Naturschutz befassen, erstellt.
Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes.
Mehr zu den Zielen des Nationalen Aktionsplans
Alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, die Wissenschaft, die betroffenen Verbände der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Haus- und Kleingartenbereichs und der Wasserwirtschaft sind ebenso aufgerufen gemeinsam an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu arbeiten wie die betroffenen Unternehmen und der Handel sowie die Verbände des Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzes.
Einmal im Jahr kommen Vertreter aus diesen Bereichen als Forum NAP zusammen, um den Fortschritt des Nationalen Aktionsplans zu überprüfen und Vorschläge für seine Weiterentwicklung zu erarbeiten.
Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz wird alle fünf Jahre überprüft.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist das federführende Ministerium für die Umsetzung, Überprüfung und Überarbeitung des NAP.
Die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG und dessen Überprüfung ist in Deutschland über § 4 Pflanzenschutzgesetz gesetzlich geregelt.
Aktuelle Entwicklungen
2017 hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Sondierungsbesuchs den Nationalen Aktionsplan und seine Umsetzung in Deutschland untersucht. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht:
Bericht der Kommission über einen Sondierungsbesuch in Deutschland im März 2017 (pdf-Datei)
Weitere Informationen zur Berichterstattung der EU-Kommission
Am 1. Juni 2022 führte das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Online-Veranstaltung zur Weiterentwicklung des NAP durch. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessengruppen stellten ihre Positionen insbesondere zu den Themen „Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ und „Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes“ dar. Die Stellungnahmen von Bundes- und Länderbehörden sowie von verschiedenen Stakeholdern zur Weiterentwicklung des NAP wurden in einer Dokumentation zusammengestellt:
Die Ergebnisse der Veranstaltung wurden mit Blick auf eine Weiterentwicklung des NAP ausgewertet. Auf der Sitzung des Forums NAP im November 2022 stellte das Ministerium seine Schwerpunkte für eine inhaltliche und strukturell-prozedurale Weiterentwicklung des NAP vor und erörterte diese mit den Stakeholdern.
2026 führte die EU-Kommission in Deutschland ein Audit durch, mit dem die Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Umsetzung der europäischen Vorschriften über die Kontrolle von Anwendungsgeräte überprüft wurden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Inhalte und Fortschritte des Nationalen Aktionsplans betrachtet. Der Bericht zum Audit liegt noch nicht vor.
Aktuell wird der Nationale Aktionsplan überarbeitet. Hierfür hat das BMLEH einen Dialogprozess gestartet, in dem alle relevanten Stakeholder eingebunden werden. Unabhängig von diesem Prozess werden auch die bisherigen Empfehlungen und fachlichen Beiträge der NAP-Gremien bei der Überarbeitung des NAP einbezogen.