Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Landbau ist durch EU- Rechtsvorschriften geregelt. Die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 zur europäischen Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 enthält im Anhang II alle Wirkstoffen, die im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen. Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die nicht auf dieser Positivliste aufgeführt sind, sind im ökologischen Landbau verboten.
Darüber hinaus dürfen in Deutschland grundsätzlich nur solche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes zugelassen sind. Das BVL veröffentlicht regelmäßig eine Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau eingesetzt werden können:
Weitere Informationen auf der Webseite des BVL
Weiterhin sind auch Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zum Pflanzenschutz im ökologischen Landbau anwendbar, wenn diese pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind und nicht als Herbizid angewendet werden. Beispiele hierfür sind Lebensmittel wie Molke, Essig oder Senfsaat.
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und Grundstoffen
Pflanzenstärkungsmittel dürfen grundsätzlich im Ökolandbau zur allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen angewendet werden oder wenn sie dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe werden mindestens einmal im Jahr kontrolliert, ob sie alle gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Beschränkungen für Pflanzenschutzmittel, erfüllen. Die Kontrollen werden durch private Kontrollstellen durchgeführt, die durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und überwacht werden.
Neben den gesetzlichen Vorgaben können die einzelnen Anbauverbände des ökologischen Landbaus weitergehende Einschränkungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder von weiteren Betriebsmitteln wie Pflanzenstärkungsmittel für ihre Mitglieder privatrechtlich festlegen.