Risikoreduzierung im Pflanzenschutz
Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, zu reduzieren. Dabei werden die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt.
Pflanzenschutz – eine sichere Sache
Pflanzenschutz ist notwendig, um unsere Pflanzen, besonders die Kulturpflanzen, vor Krankheiten, Schädlingen und nichtparasitären Einflüssen zu schützen. Er trägt in der Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau dazu bei, dass Ernteverluste vermieden und die Qualität der pflanzlichen Produkte gesichert werden.
Die Durchführung des Pflanzenschutzes ist in Deutschland auf der Grundlage von EU-Recht umfassend und auf einem hohen Schutzniveau für Mensch, Tier und Naturhaushalt geregelt. Die wichtigsten Instrumente hierfür sind die Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen und -mitteln und die mit dem Vertrieb und der Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln verbundenen gesetzlichen Regelungen, Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Hersteller, Händler, Anwender, Berater und Behörden. Neben den Vorgaben des Ordnungsrechts sind bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Grundsätze der Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz einzuhalten und dabei die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Regelungen im Pflanzenschutz
Risikoreduzierung im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz
Der Nationale Aktionsplan beschreibt verschiedene Maßnahmen, um die Risiken, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, zu reduzieren. Zu den Maßnahmenpaketen gehören unter anderem die Bereiche Gewässerschutz, Biologische Vielfalt und Gesundheitsschutz.
Pflanzenschutztechnik
Die Weiterentwicklung und Überprüfung von Pflanzenschutztechnik ist - neben der sachgerechten Anwendung - im Hinblick auf die Risikominimierung während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln entscheidend.
Sachkunde im Pflanzenschutz
Die sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutz erfordert von beruflichen Anwendern, zum Beispiel Landwirten, entsprechende Sachkunde. Im § 9 Pflanzenschutzgesetz ist geregelt, wer einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz braucht und welche Anforderungen zu erfüllen sind.
Pflanzenschutz auf Nichtkulturland
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland wie Wegen und Plätzen ist verboten. Ausnahmen werden nur im Einzelfall von den Länderbehörden genehmigt. Die Themenseite informiert unter anderem zu Alternativen für die Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen
Pflanzenschutz-Kontrollprogramm
Die Bundesländer überwachen die Einhaltung der im Pflanzenschutzrecht vorgeschriebenen Bestimmungen zum Inverkehrbringen und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie zu Pflanzenschutzgeräten. Die Koordination und Abstimmung der einzelnen Überwachungsprogramme der Bundesländer erfolgt auf Bundesebene im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm.