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Schutz von Umwelt und Gesundheit Risikoreduzierung

Mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Risiken und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt verbunden sein. Das Ziel des Nationalen Aktionsplans ist es, diese Risken und Auswirkungen zu verringern.

Der Nationale Aktionsplan führt zum einen den integrierten Pflanzenschutz als ein wesentliches Instrument an, um generell die verschiedenen Risiken bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Zum anderen beschreibt der Nationale Aktionsplan konkrete Ziele und Maßnahmen zur Risikoreduzierung in den Schwerpunkten Gewässerschutz, Biologische Vielfalt, Anwenderschutz und Schutz unbeteiligter Dritter sowie Verbraucherschutz (Lebensmittelsicherheit). Auf den folgenden Unterseiten werden diese Schwerpunkte dargestellt:

Schutz von aquatischen Organismen und des Trinkwassers

Der Schutz von Gewässern als Ökosystem und Trinkwasserressource ist ein wichtiger Themenbereich des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz.

Flusslandschaft

Schutz von terrestrischen Organismen

Die biologische Vielfalt trägt in der Agrarlandschaft zur Stabilität landwirtschaftlicher sowie ökologischer Systeme maßgeblich bei. Daher sollte die Landwirtschaft Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf die Biodiversität so gering wie möglich halten und im Zuge der technischen Entwicklung kontinuierlich weiter verringern.

Streuobstwiese mit blühenden Kirschbäumen

Schutz von Anwendern und Verbrauchern

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann mit Risiken für die menschliche Gesundheit verbunden sein. Deshalb sind die Verbesserung des Anwender- und Verbraucherschutzes sowie der Schutz unbeteiligter Dritter wichtige Themenbereiche des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP).

Verschiedenes Gemüse in und um einen Korb

Mögliche Eintrittspfade von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist der Schutz von Nichtzielorganismen zu Land und zu Wasser zu berücksichtigen. Als Nichtzielorganismen gelten all jene Tiere und/oder Pflanzen, die nicht bekämpft werden sollen. Zum Schutz der Nichtzielorganismen sowie des Naturhaushalts im Allgemeinen sind deshalb geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu treffen. Für die Festlegung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist es wichtig zu verstehen, auf welche Wege Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen können.

Mögliche Eintragspfade für Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt und auf Nichtzielflächen sind Abdrift, Abschwemmung, Verflüchtigung in die Luft, Versickerung in das Grundwasser und Drainagen. Bereits während einer Applikation von Pflanzenschutzmitteln oder der Aussaat von gebeiztem Saatgut können Teile des Spritznebels oder der Beizstäube als Abdrift auf benachbarte Nichtzielflächen gelangen. Auch nach der Applikation besteht die Gefahr des Pflanzenschutzmitteleintrags durch Erosion und Abschwemmung („Run-off“) in angrenzende Gewässer oder Saumbiotope. Sogenannte Punkteinträge müssen ebenfalls bedacht werden. Gelangen Pflanzenschutzmittelreste auf eine befestigten Fläche, zum Beispiel bei Tätigkeiten wie dem Befüllen eines Pflanzenschutzgeräts auf der Hoffläche, können diese bei Regen oder Reinigungsarbeiten in die Kanalisation und über diese in Gewässer eingetragen werden.

Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Nichtzielflächen auf ein annehmbares Maß zu reduzieren, werden mit der Zulassung Risikominderungsmaßnahmen (zum Beispiel Einsatz von abdriftmindernder Technik, Abstandsauflagen) vorgeschrieben. Zusätzlich sind im Rahmen der guten fachlichen Praxis zum Pflanzenschutz weitere Maßnahmen zu treffen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt zu vermeiden.

Die Abbildung stellt wichtige mögliche Eintragspfade von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dar:

Letzte Änderung dieser Seite am 17.02.2026