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Die Einhaltung der geltenden Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder kontrolliert, um den Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Generell ist aber nicht jede Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden. Die Untersuchungsergebnisse werden von den Ländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt und von diesem ausgewertet. Dabei konnte in den letzten Jahren eine deutliche Verbesserung der Rückstandssituation beobachtet werden. Dennoch kommt es aber immer wieder zu Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen. Diese betreffen Erzeugnisse mit Herkunft aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), aber insbesondere Erzeugnisse aus Drittländern.
Ziel des Nationalen Aktionsplans (NAP) im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit ist dementsprechend eine weitere Absenkung der Quote der Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte. Die Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte wird anhand Monitoringdaten der Bundesländer ermittelt. In diesem Monitoring erfolgt die Probenahme anhand eines repräsentativen Warenkorbs von Lebensmitteln in einem sechsjährigen Zyklus. Diese Datenbasis ermöglicht, die gesundheitlichen Risiken für Verbraucher und Verbraucherinnen durch die nachgewiesenen Rückstände in Lebensmitteln abzubilden (Verbraucherexposition).
Auf Empfehlung des Forums NAP wird seit 2019 die Verbraucherexposition ergänzend zum Indikator "Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte" im Deutschen Pflanzenschutzindex (PIX) dargestellt. Die Auswertungen hierfür erfolgt durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Zum Indikator "Quote der Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte"
Zum Indikator “Bevölkerungsbezogener Indikator für die Verbraucherexposition”
Die Kontrollpläne der Länder umfassen nicht nur das repräsentative Monitoring sondern in größerem Umfang auch risikoorientiere Probennahmen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Lebensmittel, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, häufiger und mit höheren Probezahlen kontrolliert werden. Alle Daten fließen in die jährliche Datenauswertung des BVL ein, die als "Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" veröffentlicht wird. Ergänzend stellt das BVL seit dem Jahr 2009 Quartalsauswertungen bereit, um die Aktualität bei der Darstellung der Rückstandssituation zu verbessern.
Weitere Informationen auf der Website des BVL
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) arbeitet intensiv daran mit, in den kommenden Jahren praktikable Konzepte zu entwickeln, wie Mehrfachrückstände in der Bewertung und bei der Rückstandshöchstgehaltsfestsetzung routinemäßig berücksichtigt werden sollen.