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Die Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG hat in der EU einen gemeinsamen Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung war, dass die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne erlassen.
Die nationalen Aktionspläne dienen dem Ziel der Richtlinie, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern und die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pestiziden zu fördern.
Gemäß der Richtlinie haben alle Mitgliedsstaaten nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet und Regelungen zur Sachkunde und zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten geschaffen. Seit dem 1. Januar 2014 sind die Allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes anzuwenden.
Die nationalen Aktionspläne der 28 EU-Mitgliedsstaaten sind auf der Website der Europäischen Kommission hinterlegt:
Nationale Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten
Die Mitgliedsstaaten berichten regelmäßig der Europäischen Kommission über den Stand und die Änderungen ihrer nationalen Aktionspläne.
Der Austausch von Informationen über die Ziele und die Aktionen, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aktionsplänen festlegen, ist für die Verwirklichung der Ziele der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie (Sustainable Use Directive – SUD) sehr wichtig. Die Europäische Kommission hat ein Internetportal eingerichtet, um dort über die Entwicklung und Ergebnisse der nationalen Aktionspläne in den Mitgliedsstaaten zu informieren. Ein integriertes Recherche-Tool unterstützt bei der Suche nach Informationen zu einzelnen Mitgliedsstaaten.
Weitere Informationen zur Berichterstattung der EU-Kommission
Darüber hinaus findet begleitend zu den Prozessen in den Mitgliedstaaten ein regelmäßiger Austausch auf europäischer Ebene statt. In diesem werden Erfahrungen bei der Umsetzung Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie und den nationalen Aktionspläne geteilt. Dies betrifft insbesondere Erfahrungen zu Maßnahmen, die sich in einzelnen Mitgliedsstaaten besonders bewährt haben und die einen Vorbildcharakter für andere haben können.