Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Stand: 25.03.2025
Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Entwicklung im Bereich Landwirtschaft wird u. a. der Indikator "Quote der Einhaltung des notwendigen Maßes" erhoben.
Hiermit sollen die Anwendungen chemischer Pflanzenschutzmittel, die deutlich vom notwendigen Maß abweichen (Datengrundlage Netz Vergleichsbetriebe) erfasst werden, indem der Anteil landwirtschaftlicher Betriebe ermittelt wird, in denen die Intensität der Anwendungen chemischer Pflanzenschutzmittel nach dem notwendigen Maß erfolgt. Angestrebt wird eine Quote von 95 % der Einhaltung des notwendigen Maßes unter der Berücksichtigung den Anbau der Kulturpflanzen, besonders vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit, zu sichern. Das notwendige Maß hängt von der jährlichen Befallssituation und den jahresspezifischen Bedingungen ab. Der Indikator gibt an, wieweit sich die Anwender von Pflanzenschutzmitteln dem von der jährlichen Befallssituation abhängigen notwendigen Maß nähern.
Als Datenquelle für die Berechnung des Indikators dienen die Ergebnisse des Netzes Vergleichsbetriebe Pflanzen-schutz. In den Vergleichsbetrieben werden die Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentiert und durch Experten z. B. der Pflanzenschutzdienste fachlich bewertet. Hierbei werden die Befallsverhältnisse unter den jeweiligen jahresspezifischen Bedingungen (z.B. Witterung, Auftreten von Schadorganismen) berücksichtigt.
Es zeigte sich, dass insbesondere regionale Besonderheiten des Schaderregerauftretens bei den Pflanzenschutzmittelanwendungen berücksichtigt wurden und die Maßnahmen gezielt und maßvoll erfolgten.
Der Anteil der Pflanzenschutzmittelanwendungen, die dem notwendigen Maß entsprachen, lag im Jahr 2023 in Winterweizen bei 88 %, in Wintergerste bei 92 %, in Winterraps bei 86 %, im Obstbau (Tafelapfel) bei 93 %, im Weinbau bei 96 %, im Hopfenbau bei 93 % und im Feldgemüsebau bei 96 %.
Im Mittel aller Kulturen lag der Anteil der Pflanzenschutzmittelanwendungen, die dem notwendigen Maß entsprachen, im Jahr 2023 bei 92 %. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad hinsichtlich der Zielquote 95 %ige Einhaltung des notwendigen Maßes von 97 %.