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Stand: 23.01.2025
Ein Ziel des NAP ist mögliche Risiken und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln für die menschliche Gesund-heit und Umwelt weiter zu reduzieren. Zur Bewertung der Risiken im Gewässerschutz dient unter anderem der Indikator “Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern”, der die Belastung von Oberflächengewässern mit Pflanzenschutzmitteln bzw. Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen erfasst. Seit 2015 wird angestrebt, die in der Ober-flächengewässerverordnung (OGewV) geregelten Umweltqualitätsnormen (Grenzwerte) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe einzuhalten und die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (0,1 µg/l für die Einzelstoffe und 0,5 µg/l für die Summe) nicht zu überschreiten. Letzteres gilt für Messstellen, an denen Trinkwasser aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird.
Im Jahr 2022 waren in Deutschland 281 Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel (PSM) zugelassen. Davon waren im Zeitraum 2020 bis 2022 nur 28 in der OGewV mit gesetzlich festgelegten Umweltqualitätsnormen (UQN, Grenz-werte) erfasst (OGewV 2016, Anlage 6 und 8). Diese geringe Anzahl an untersuchten Wirkstoffen deckt nicht das gesamte Risiko für Gewässer ab. Um eine realistische Einschätzung zu ermöglichen, müssten alle gewässerrelevan-ten und zugelassenen PSM-Wirkstoffe überwacht werden. Eine Aktualisierung der in der OGewV geregelten Stoffe ist erst 2026 vorgesehen.
Der Indikator basiert auf Daten des Überblicksmessnetzes Fließgewässer zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; LA-WA-Messstellennetz). Dieses Messnetz umfasst ca. 250 Messstellen; vorwiegend an größeren Fließgewässern. Der Indikator wird ab 2006 berechnet. Da nicht an allen Messstellen jährlich alle Wirkstoffe gemessen werden, werden die Daten von drei aufeinanderfolgenden Jahren zusammengefasst.
Für die Bewertung nach der Trinkwasserverordnung werden etwa 65 Messstellen herangezogen, in deren Einzugs-gebieten Trinkwasser teilweise aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird. Angaben zur Entfernung der Messstelle zu Entnahmepunkten und zum Anteil des entnommenen Rohwassers fehlen. Die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung betragen 0,1 µg/L (Einzelwirkstoffe) bzw. 0,5 µg/L (Summe der Einzelwirkstoffe). Die Auswertung berücksichtigt noch nicht die Festlegungen in der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (Trink-wEGV).
Für den Indikator werden die Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm (UQN, Grenzwert) der 28 im Zeitraum 2020 bis 2022 zugelassenen PSM-Wirkstoffe berechnet. Eine Messstelle gilt insgesamt als überschritten, wenn mindestens einer der Wirkstoffe seine UQN überschreitet.
Ein zu- bzw. abnehmender Trend ist im betrachteten Zeitraum nicht erkennbar, da die Anzahl der in der OGewV geregelten und zugelassenen Pflanzenschutzmittel variiert. Die scheinbare Zunahme belasteter Messstellen bis zum Zeitraum 2016 – 2018 liegt vermutlich daran, dass Überschreitungen auf wenige Pflanzenschutzmittel beschränkt sind, darunter solche die erst 2016 geregelt wurden (Abbildung 1). Diese Stoffe wurden zuvor nicht überwacht.
Nach 2016-2018 scheint die Zahl der Überschreitungen zu sinken, was jedoch auf die immer kleinere Anzahl an zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen mit UQN-Grenzwerten zurückzuführen ist. Im Zeitraum 2020 bis 2022 sind nur 28 Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln in der OGewV geregelt. Ab 2026 (Aktualisierung OGewV) ist davon auszugehen, dass wieder mehr zugelassene Wirkstoffe mit UQN geregelt werden und somit eine Änderung in der scheinbaren Trendentwicklung erwartbar ist. Der Indikator spiegelt daher primär den Umfang der Überwachung wider und nicht zwingend eine Verbesserung der Wasserqualität.
(Letzte Aktualisierung dieses Indikators Januar 2024)
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gewaesser-in-deutschland
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/fluesse/ueberwachung-bewertung/chemisch