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Pflanzenschutzmittel im Grundwasser

Stand: Juni 2025

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung im Bereich des Gewässerschutzes wird u.a. der Indikator "Pflanzenschutzmittel im Grundwasser (GW)" herangezogen. Angestrebt wird den Schwellenwert von 0,1 μg/l im Grundwasser (bezogen auf die Konzentration der Einzelwirkstoffe) bzw. 0,5 µg/l (Summe der Einzelwirkstoffe) für alle Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und relevanten Metaboliten für neue Einträge nicht zu überschreiten.

Abbildung 1: Verteilung der Pflanzenschutzmittel-Befunde über alle Berichtszeiträume - Anzahl der untersuchten Messstellen insgesamt und in vier Konzentrationsklassen (höchster Einzelsubstanz-Messwert der letzten Probe)
6. LAWA-PSM-Bericht: Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit Pflanzenschutzmittel - Berichtszeitraum 2017 bis 2021

Aussage

Die Daten des Indikators stammen aus dem "Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit – Pflanzenschutzmittel – Berichtszeitraum 2017 bis 2021", der von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herausgegeben wurde. Der Indikator stellt die Belastungssituation des Grundwassers durch Pflanzenschutzmittel für sieben Zeiträume von 1990 bis 2021 dar. An 16.180 Grundwassermessstellen wurden von 2017 bis 2021 bundesweit die Konzentrationen der Einzelsubstanzen (Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, relevante und nicht relevante Metaboliten) bestimmt. Die Untersuchungen werden überwiegend von den Ländern und Wasserversorgern veranlasst. Verwendet werden Analysedaten von Grundwassermessstellen, die in der Regel oberflächennahes Grundwasser erschließen.

Der Indikator (siehe Abbildung 1) zeigt jeweils den Anteil der Grundwassermessstellen, bei denen keine Einzelsubstanzen nachgewiesen wurden oder bei denen der Schwellenwert nicht überschritten wurde sowie von Messstellen bei denen der Schwellenwert von 0,1 μg/l überschritten wurde. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen keine Einzelsubstanzen nachgewiesen wurden oder bei denen der Schwellenwert nicht überschritten wurde, von 90,3 % im Zeitraum 1990 bis 1995 auf 95,4 % im Zeitraum 2006 bis 2008 kontinuierlich angestiegen und bis 2012 auf diesem Stand geblieben ist. Im aktuellen Zeitraum 2017 bis 2021 liegt der Anteil der Messstellen ohne Überschreitungen des Schwellenwertes bei 96,4 %. Das bedeutet umgekehrt, dass der Anteil der Grundwassermessstellen, an denen der Schwellenwert von 0,1 μg/l überschritten wurde, von 9,7 % im Zeitraum 1990 bis 1995 auf 4,6 % im Zeitraum 2006 bis 2008 kontinuierlich zurückgegangen und im Zeitraum von 2009 bis 2012 auf dem gleichen Wert verblieben ist. Im Zeitraum 2013 bis 2016 lag der Wert bei 3,8 %. Im aktuellen Zeitraum 20172013 bis 20212016 ist der Anteil der Überschreitungen Wert auf 3,6 8 % weiter zurückgegangen. Diese Verbesserung ist hauptsächlich auf den Rückgang der Funde des seit langem nicht mehr zugelassenen Wirkstoffs Atrazin und dessen Hauptabbauprodukt Desethylatrazin zurückzuführen. Dennoch werden beide Stoffe nach wie vor sehr häufig im Grundwasser nachgewiesen.

Zusammenfassend zeigen die aktuellen Zahlen, dass ein leichter Rückgang der Gesamtbelastung durch PSM-Wirkstoffe und deren relevante Metaboliten in den letzten Jahren zu erkennen ist. Unter den am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffen zeigen nach wie vor solche, die bereits seit vielen Jahren nicht mehr zugelassen sind wie Atrazin, Bromacil und Diuron eine abnehmende Entwicklung. Für zugelassene Wirkstoffe hat sich die Fundhäufigkeit insgesamt jedoch nicht verbessert. Die Zielquote für diesen Indikator – keine Überschreitung des Grundwasserschwellenwertes - konnte somit für die erfassten Zeiträume nicht erreicht werden.

Anders verhält es sich bei den nicht relevanten Metaboliten (nrM), die kein Bestandteil des hier dargestellten NAP-Indikators sind. Bei den nrM ist im Vergleich zum Vorgängerzeitraum ein Anstieg der Funde zu verzeichnen. Insgesamt waren im angegebenen Berichtszeitraum an 72 % der Messstellen nrM nachweisbar. Im vorangegangenen Zeitraum (2013-2016) waren es noch 58 %. Demnach ist die Anzahl der Nachweise von nrM im Grundwasser in den Bundesländern in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Neben der Fundhäufigkeit sind auch die Konzentrationen der nrM gegenüber den Wirkstoffen und rM insgesamt deutlich höher (vgl. Abbildung 2). Genauere Ausführungen zu den Funden von nrM sind dem LAWA-PSM-Bericht (siehe weiterführende Informationen) zu entnehmen.

Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit -Pflanzenschutzmittel- Berichtszeitraum 2017 bis 2021
6. LAWA-PSM-Bericht