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Bevölkerungsbezogener Indikator für die Verbraucherexposition

Stand: 23.12.2024

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Verbraucherexposition gegenüber Pflanzenschutzmitteln wird u. a. der "Bevölkerungsbezogene Indikator für die Verbraucherexposition“ herangezogen, der angibt, wie hoch basierend auf Lebensmittelmonitoringdaten Verbraucherinnen und Verbraucher belastet sind. Die Auswertung erfolgt alle sechs Jahre.

Beschreibung

Es werden keine Aussagen zu Einzelproben oder Einzellebensmitteln getroffen, sondern zur lang- bzw. kurzfristigen Gesamtexposition der Bevölkerung in Deutschland. Grundlage sind probabilistische bevölkerungsbasierte Expositionsschätzungen für jeden im Lebensmittelmonitoring untersuchten Pflanzenschutz-mittelwirkstoff. Als Datengrundlage dienen alle Daten, die aus deutschen Verzehrstudien verfügbar sind, sowie alle Daten eines vollständigen sechsjährigen Zyklus des repräsentativen deutschen Lebensmittelmonitorings. Für jeden Stoff wird die ermittelte Exposition mit den jeweiligen gesundheitlichen Referenzwerten ADI und ARfD verglichen, und deren Ausschöpfungsgrade werden ermittelt.

Aussage

Die Ergebnisse werden drei Expositionskategorien zugeordnet:

KategorieBevölkerungsbezogene Langzeitexposition gegenüber PSM in der NahrungBevölkerungsbezogene Kurzzeitexposition gegenüber PSM in der Nahrung
1: Exposition gering≤10%
des jeweiligen ADI-Werts
≤10%
des jeweiligen ARfD-Werts
2: Exposition mittel>10% und ≤100%
des jeweiligen ADI-Werts
>10% und ≤100%
des jeweiligen ARfD-Werts
3: Exposition hoch>100%
des jeweiligen ADI-Werts
>100%
des jeweiligen ARfD-Werts

Aus der ermittelten Expositionshöhe können Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement abgeleitet werden. Für Stoffe in Kategorie 1 ist die Verbraucherexposition im Verhältnis zum toxikologischen Referenzwert gering. Aufgrund des großen Abstands zu den gesundheitlichen Referenzwerten fallen mögliche Unsicherheiten in der Datenlage nicht ins Gewicht. Für die Stoffe in Kategorie 2 erfolgt eine Prüfung, welche Unsicherheiten bei der Expositionsschätzung bestehen, und es werden Empfehlungen gegeben, ob/ wie die Datenbasis für diese Stoffe verbessert werden sollte. Für Stoffe in Kategorie 3 ist die Verbraucherexposition im Verhältnis zum toxikologischen Referenzwert hoch. Gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung können auf Basis der vorliegenden Daten nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine Reduzierung der Verbraucherexposition sowie eine Verbesserung der Datenlage sind für diese Stoffe empfehlenswert.

Auswertung des Monitoringzyklus 2015-2020

KategorieBevölkerungsbezogene Langzeitexposition gegenüber PSM in der NahrungBevölkerungsvezogene Kurzzeitexposition gegenüber PSM in der Nahrung
Keine Kategorisierung möglich3 Stoffe/ Parameter:
Fenchlorphos, Indolyl-Buttersäure, Bromid
2 Stoffe/ Parameter:
Chlorpropham, Indolyl-Buttersäure
1: Exposition gering1178 Stoffe/ Parameter1163 Stoffe/ Parameter
2: Exposition mittel3 Stoffe/ Parameter:
Chlorat, Perchlorat, Dithiocarbamate
17 Stoffe/Parameter: 
Acetamiprid, Captan, Chlorat, alpha-Cypermethrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dithiocarbamate, Ethephon, Flonicamid, Imazalil, Indoxacarb, Iprodion, Methabenzthiazuron, Nikotin, Oxamyl, Prochloraz, Pyraclostrobin
3: Exposition hoch3 Stoffe/ Parameter: 
Anthrachinon, Chlorpyrifos, Dimethoat/Omethoat
5 Stoffe/ Parameter: 
Anthrachinon, Chlorpyrifos, Dimethoat/Omethoat, Fenamidon, Phosmet

Für Stoffe mit hoher Exposition besteht grundsätzlich Handlungsbedarf. Anthrachinon, Chlorpyrifos, Dimethoat/Omethoat und Fenamidon sind aufgrund ihrer gentoxischen Eigenschaften in Lebensmitteln generell und in jeglicher Konzentration unerwünscht, für Phosmet wurde die ARfD überschritten. Für alle diese Stoffe wurden erforderliche Risikomanagement­maßnahmen bereits ergriffen. Keiner von ihnen ist in der EU noch für die Anwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt, und die Rückstandshöchstgehalte wurden auf die Bestimmungsgrenze abgesenkt. Da die meisten Absenkungen erst während oder nach dem Ende des betrachteten Zeitraums (2015 bis 2020) erfolgten, kann die Wirkung der getroffenen Maßnahmen erst in späteren Monitoringzyklen sichtbar werden. 

Weiterführende Informationen