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Fördersituation ökologischer Landbau

Stand: 06.06.2025

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung wird u. a. der Indikator "Fördersituation ökologischer Landbau" herangezogen. Der Indikator dokumentiert jährlich die vom Bund und den Ländern (gesamt und aufgeschlüsselt nach Ländern) für die betriebliche Umstellung eingesetzten Fördermittel, die für die Fortführung von Ökolandbau (gem. EU-Öko-VO) aufgewendeten Mittel sowie die für die Forschungsförderung im Pflanzenschutz durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) eingesetzten Bundesmittel. Für den Indikator wurde kein quantitatives Ziel festgelegt.

Beschreibung

Seit 1989 wird der ökologische Landbau in Deutschland mit zahlreichen und vielfältigen Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Zum einen stellen Bund und Länder flächenbezogene Fördermittel für die betriebliche Umstellung und die Fortführung des ökologischen Landbaus zur Verfügung. Die Konkretisierung des Förderangebots, die u. a. neben den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auch den ökologischen Landbau betreffen, erfolgt in Deutschland über die Programme der Länder für die ländliche Entwicklung (EPLR), die durch Förderrichtlinien umgesetzt werden. EU-Mittel werden in erster Linie durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" können die Länder eine zusätzliche Kofinanzierung durch den Bund in Anspruch nehmen. Neben der flächenbezogenen Förderung bieten einzelne Bundesländer weitere Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen der Agrarinvestitions- oder Absatzförderung. Diese unterstützen auch Maßnahmen in ökologisch wirtschaftenden Betrieben.

Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) werden unterschiedliche Fördermaßnahmen umgesetzt, die auch dem Pflanzenschutz zugutekommen. Durch das BÖL werden landwirtschaftliche Betriebe beispielsweise während einer Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise beraten, Messe- und Ausstellungsbeiträge erarbeitet und präsentiert sowie Verbraucherinnen und Verbraucher über den ökologischen Landbau und zum Thema der besonders nachhaltigen Landwirtschaft informiert. Ein wesentliches Element des BÖL ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen (FuE-Vorhaben) und des Wissenstransfers, wovon Betriebe des ökologischen Landbaus und Betriebe, die besonders nachhaltige Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes anwenden, profitieren.

Tabellen

Tabelle 1: Förderung ökologischer Anbauverfahren im neuen GAK-Rahmenplan im Vergleich zur letzten Förderperiode
BMEL - Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Stand: Januar 2025
Tabelle 2: Flächenbezogene Förderung Ökologischer Anbauverfahren mit Mitteln von Bund, Ländern und EU (GAK= Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes)
GAK-Berichterstattung BMEL

Aussage

Flächenbezogene Förderung

2014 wurden die Anforderungen der GAK an die neue ELER-Verordnung für die Förderperiode 2014–2020 angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgte eine deutliche Anhebung der Fördersätze für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Anbaus in den GAK-Rahmenplänen ab 2015. Mit der neuen Förderperiode 2023–2027 hat eine weitere Anpassung der Fördersätze stattgefunden. Die Prämien wurden in allen Bereichen erhöht, ausgenommen bei der Einführung im Gemüsebau. (siehe Tabelle 1).

Die Länder können die im GAK-Rahmenplan benannten Beträge um bis zu 30 % anheben oder senken. Auf der Webseite www.oekolandbau.de/ ist eine Übersicht der Fördersätze der Bundesländer zu finden. 

Durch die Umschichtung von Finanzmitteln von der 1. Säule in die 2. Säule der GAK standen den Ländern seit 2016 mehr EU-Finanzmittel zur Verfügung, die auch der Förderung des Ökologischen Landbaus zu Gute kommen. Für diese umgeschichteten EU-Mittel ist keine nationale Kofinanzierung erforderlich (100 Prozent EU-Finanzierung). 

Seit 2016 wurde die Umschichtung stufenweise von 4,5 % bis 8 % im Jahr 2022 angehoben. 

In der Förderperiode  2023–2027 liegt der Fokus auf der Transformation der Landwirtschaft zu einem nachhaltigeren Wirtschaften 

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde mit dem nationalen GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG vom 16. Juli 2021) beschlossen, das die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln von der 1. Säule (insbesondere Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte) in die 2. Säule (Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung sowie für die ländliche Entwicklung) schrittweise von 8 % im Jahr 2022 auf 15 % im Jahr 2026 zu erhöhen. Diese Umschichtungsmittel sind zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft einzusetzen. Dadurch erhalten die Länder in der 2. Säule mehr finanziellen Spielraum, den sie für eine verstärkte Förderung des Öko-Landbaus, von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), für die Stärkung besonders tiergerechter Haltungsverfahren und des Tierwohls sowie für die Ausgleichszulage in naturbedingt benachteiligten Gebieten einsetzen können.

Im Rahmen der 1. Säule wurde das Umweltambitionsniveau der GAP weiter erhöht. Alle Direktzahlungen der 1. Säule sind nun an die erweiterte Konditionalität, d.h. an gestiegene Umwelt- und Klimaleistungen, geknüpft.

In Tabelle 2 zeigt die Entwicklung der flächenbezogenen Förderung entsprechend der GAK-Berichterstattung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Von 2020 bis Ende 2022 ist die Maßnahme “Ökologische Anbauverfahren” zudem Bestandteil des Sonderrahmenplans „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“. Einhergehend ist seit 2020 ein Anstieg der Förderfälle und –fläche sowie der Förderausgaben zu verzeichnen. Seit 2023 ist die Maßnahme „Förderung ökologischer Anbauverfahren“ Teil des Sonderrahmenplans "Ökolandbau und Biologische Vielfalt".

Details zur Förderung in den einzelnen Bundesländern können den jährlichen GAK-Berichten zum Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) sowie zum o. g. Sonderrahmenplan entnommen werden (siehe unter “Weitere Informationen”).

Weitere Informationen zur Fördersituation im ökologischen Landbau werden im BMEL-Bericht “Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland, Stand Januar 2025” gegeben.

Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)

Im Jahr 2024 standen für das BÖL insgesamt ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung. Davon wurden im Bereich der Forschungsförderung knapp 22,7 Mio. Euro verwendet. Die Einwerbung neuer Forschungsansätze erfolgt im BÖL in der Regel über Bekanntmachungen in den Bereichen “ökologischer Landbau” (OE). 
Thematische Schwerpunkte im “Pflanzenschutz” waren 2017 die Gesunderhaltung der Rebe,  2019 der Pflanzenschutz im Gartenbau und 2023 der Pflanzenschutz bzw. die Pflanzengesundheit als Teilaspekt bei der Untersuchung und Steigerung der Resilienz von Produktionssystemen im Öko-Landbau durch den Aufbau und die Durchführung von Praxis-Forschungsnetzwerken in Verbindung mit gezielten Wissenstransfermaßnahmen. 

Die Fördermittel für den Pflanzenschutz im Ökolandbau (OE) im BÖL sind in den letzten vier Jahren, nachdem sie von 3,718 Mio. Euro in 2021 auf 3,230 Mio. Euro in 2022 und 3,2 Mio. EUR in 2023 gesunken sind, in 2024 wieder leicht auf 3,244 Mio EUR gestiegen.