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Berichterstattung der Europäischen Kommission Nationale Aktionspläne in der EU

Die Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG sieht vor, dass die Europäische Kommission über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Nationalen Aktionspläne einen Bericht verfasst.

Zu diesem Zweck untersuchte die EU-Kommission erstmalig in den Jahr 2016 und 2017 den Umsetzungsstand der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie in den Mitgliedstaaten. Neben einer Befragung aller EU-Staaten führte die Kommission Sondierungsbesuche in sechs Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland durch. Im Rahmen dieser sogenannten „Fact-Finding-Missions“ wurde unter anderem abgefragt, ob die betreffenden Mitgliedsstaaten Nationale Aktionspläne gemäß Artikel 4 der Richtlinie aufgestellt haben und wie diese umgesetzt werden.

Die Kommission hat die Ergebnisse der Befragung und der Sondierungsbesuche zusammengefasst und veröffentlicht. Der Bericht ermittelt nicht nur die größten Herausforderungen für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie sondern hebt auch Beispiele für nachahmenswerte Verfahren bei der Umsetzung hervor.

Bericht Nr. 2017-6291 der Kommission über die Umsetzung der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die nachhaltige Verwendung von Pestiziden gemäß der Richtlinie 2009/128/EG (auf Englisch) (pdf-Datei)

Deutsche Kurzfassung des Berichts Nr. 2017-6291 (pdf-Datei)

Zusätzlich hat die Kommission auch Länderberichte zu den Sondierungsbesuchen verfasst. Die Ergebnisse für Deutschland sind auf der Webseite der Kommission abrufbar:

Bericht der Kommission über einen Sondierungsbesuch in Deutschland im März 2017 (pdf-Datei)

Die wichtigsten Erkenntnisse aus den Ergebnissen hat die Kommission in einem Bericht für das Europäische Parlament und den Rat zusammengefasst:

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten und die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (pdf-Datei)

In 2020 legte die Kommission einen zweiten Bericht vor, in dem die Fortschritte seit 2017 sowie die vorgenommenen Anpassungen der Mitgliedsstaaten an ihren nationalen Aktionsplänen ausgewertet werden:

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der in ihren nationalen Aktionsplänen festgelegten Ziele und über die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (auf Englisch) (pdf-Datei)

Anhang zum Bericht der Kommission (pdf-Datei)

Seit 2018 führt die Kommission Audits zur Pflanzenschutz-Rahmenrichtline bei den Mitgliedsstaaten durch. Sie sind Bestandteil des Arbeitsprogramms der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE). Die Berichte zu den bisherigen Audits können auf der englischsprachigen Webseite der DG SANTE abgerufen werden:

Zu den Audit-Berichten der DG SANTE

Ausgehend von den Berichten hat die EU-Kommssion eine Evaluierung der Richtlinie 2009/128/EG durchgeführt. Diese mündete in einem Vorschlag der EU-Kommission über einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Verordnung soll auch zur Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie beitragen. Gegenwärtig wird der Vorschlag im Rat und im EU-Parlament verhandelt.

Der Verordnungsentwurf und weitere Informationen sind auf der englischsprachigen Webseite der EU-Kommission zur Richlinie 2009/128/EG (SUD-Webseite) abrufbar:

SUD-Webseite der EU-Kommssion