Kupfer wird bereits seit über 150 Jahren im Pflanzenschutz in Deutschland angewendet. Auch heute noch haben kupferhaltige Pflanzenschutzmittel eine große Bedeutung bei der Krankheitsabwehr Falscher Mehltaupilze in Dauerkulturen. Im Ökologischen Landbau sind kupferhaltige Präparate nicht selten die einzige Möglichkeit, diese Pilzkrankheiten zu regulieren. Im integrierten Anbau werden sie erfolgreich in Fungizidstrategien zur Vermeidung von Resistenzen genutzt.
Als Folgen einer langjährigen Anwendung kupferhaltiger Präparate, insbesondere als Folge hoher Aufwandmengen in der Vergangenheit, werden heute die Kupfer-Anreicherung im Boden sowie die Auswirkung auf Bodenorganismen kritisch diskutiert. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sind Prozesse angelaufen mit dem Ziel, künftig die Kupferanwendung weiter zu minimieren sowie den aktuellen Belastungszustand des Bodens zu erfassen.
Kupferminimierungsstrategie
Den rechtlichen Rahmen hat die EU-Kommission mit der Richtlinie 2009/37/EG vom 23. April 2009 gesetzt, durch die Kupfer in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG mit einer Frist bis November 2016 aufgenommen wurde. Für die Mitgliedstaaten war damit die Auflage verbunden, Maßnahmen zur Reduzierung der Kupferanwendung zu ergreifen.
Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland von den betroffenen Verbänden eine Kupferminimierungsstrategie erarbeitet mit dem Ziel, die derzeit erlaubte jährliche Gesamtmenge an Reinkupfer bei der Anwendung kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel von 3 kg/ha (bei Hopfen 4 kg/ha) weiter zu reduzieren.
Strategiepapier zu Kupfer als Pflanzenschutzmittel unter besonderer Berücksichtigung des Ökologischen Landbaus
Fachgespräche "Kupfereinsatz im Pflanzenschutz"
Bereits seit den 1990er Jahren organisieren das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Julius Kühn-Institut (JKI) jährlich Fachgespräche zum Themenkreis "Kupfereinsatz im Pflanzenschutz". Seit 2014 führt das JKI in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden jährlich die Europäische Tagung zu Kupfer als Pflanzenschutzmittel durch. Diese bietet eine Plattform, um sich zur Minimierung des Kupfereinsatzes auszutauschen. Die Ergebnisse werden über das JKI-Themenportal kommuniziert.
Aktueller Stand der Zulassung von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln
Am 1. Januar 2019 wurden Kupferverbindungen unter den Vorgaben der europäischen Verordnung (EG) 1107/2009 als Pflanzenschutzmittelwirkstoff genehmigt und in den Anhang I der Verordnung aufgenommen. Durch die Einstufung von Kupferverbindungen als Substitutionskandidat erfolgte die Genehmigung vorerst nur für 5 Jahre. Eine Vorgabe der Genehmigung ist, dass bei der Anwendung von kupferhaltigen Präparaten maximal 28 kg Kupfer je Hektar während eines Zeitraums von 7 Jahren ausgebracht werden sollen. Aus diesem Grund müssen weiterhin große Anstrengungen aller Beteiligten unternommen werden, um Kupfer als Pflanzenschutzmittel zu ersetzen.