Sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Deckblatt der Broschüre
Quelle: BGL

Die Sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau wurde vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. im Jahr 2017 herausgegeben. Am 30. April 2018 wurde die Leitlinie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

Sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (pdf-Datei)

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Struktur und Inhalt der Leitlinie

In der Einleitung der Sektorspezifischen Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau wird das Aufgabenfeld von Landschaftsgärtnern dargestellt. Zum Tätigkeitsbereich gehören der Bau und die Pflege von Freianlagen aller Art:

  • Außenanlagen an öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden sowie im Wohnungs-und Siedlungsbau
  • Grünflächen
  • Parkanlagen und Sportplätze
  • Golfanlagen
  • Spielplätze und andere Freizeitanlagen
  • Begrünung von Bauwerten
  • Bau und Pflege von Schwimmteichen und Pflanzenkläranlagen
  • Entsiegelung von Fläche
  • Regenwassermanagement und Freiflächenmanagement
  • Neuanlage und Pflege seniorengerechter Gärten
  • Einbau automatischer Beregnungsanlagen und Lichtinstallationen.

Im gesamten Aufgabenfeld spielt der integrierte Pflanzenschutz eine wichtige Rolle. Besondere Anforderungen sind für den Sektor durch den Klimawandel, zum Beispiel durch Veränderungen des Befalls durch Schadorganismen und durch zunehmenden Trockenstress in den Sommermonaten, entstanden.

Folgende Maßnahmen werden in der Sektorspezifischen Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau beschrieben:

  • Vorbeugende Maßnahmen
  • Bestände Überwachen und Schaderregerbefall ermitteln
  • Schwellenwerte und andere Entscheidungshilfen anwenden
  • Nichtchemische Maßnahmen anwenden
  • Pflanzenschutzmittel gezielt auswählen
  • Notwendiges Maß einhalten
  • Resistenzmanagement durchführen
  • Anwendungen von Pflanzenschutzmittel aufzeichnen und Erfolg überprüfen.

Spezielle Maßnahmen werden für jeden Arbeitsbereich (z.B. Bäume und Baumpflege, Rasen, Dachbegrünung) dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auf verschiedene DIN-Normen hingewiesen, die für den Sektor hinsichtlich der Pflegemaßnahmen verbindlich sind