Die Leitlinien für eine nachhaltige Vegetationspflege im Rahmen der Instandhaltung von Anlagen und Flächen sind untergliedert in die Leitlinie zur Vegetationskontrolle für unbefestigte Flächen, für befestigte Flächen und für Gleisanlagen.
Leitlinie zur Vegetationskontrolle für unbefestigte Flächen
Zu den unbefestigten Flächen zählen alle Bereiche ohne Oberflächenversiegelung außerhalb der Gleisanlagen wie Böschungen in An- und Einschnitten, Wald- oder Grünlandflächen. In Böschungs- oder Dammbereichen dienen die Pflanzen beispielsweise als natürlicher Stabilisator zum Schutz vor Erosion. Durch die Pflanzen können jedoch auch negative Auswirkungen entstehen z. B. bei der Einschränkung der Funktionsfähigkeit. In diesen Fällen werden folgende Pflanzenschutz- und Vegetationsmaßnahmen erforderlich:
- vorbeugende Maßnahmen
- regelmäßige Inspektion der Vegetationsbestände
- Befallsermittlung und Heranziehen von Entscheidungshilfen
- Nicht-chemische Verfahren wie Mähen, Mulchen, Rückschnitte und Fällen mit Motorkettensägen
Bei Vorkommen von invasiven Neophyten oder in anderen Einzelfällen, wo nicht-chemische Verfahren erfolglos blieben, werden auch chemische Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt. Dazu wird eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde benötigt.
Leitlinie zur Vegetationskontrolle für befestigte Flächen
Zu den befestigten Flächen zählen alle Bereiche mit versiegelten Oberflächen außerhalb der Gleisanlagen. Bei diesen Flächen handelt es sich um Betriebswege, Lagerplätze oder Bahnsteige. Ob Vegetationskontrollmaßnahmen erforderlich sind, hängt von möglichen Gefährdungen der Betriebssicherheit und anderer Verkehrsteilnehmer ab. Bei der Planung sollen Flächen so angelegt werden, dass durch vorbeugende Maßnahmen eine Besiedlung mit Pflanzen möglichst vermieden wird. Durch regelmäßiges Mähen bzw. Mulchen der angrenzenden Flächen soll das Einwachsen in diese Bereiche vermieden werden.
Inspektion, Befallsermittlung, Heranziehen von Entscheidungshilfen und nicht-chemische Verfahren gehören zu den Vegetationskontrollmaßnahmen, die in den Leitlinien beschrieben werden.
Leitlinie zur Vegetationskontrolle für Gleisanlagen
Die Vegetationskontrolle ist aus folgenden Gründen notwendig:
- Sicherheitsrelevante Aspekte (z. B. Signalsicht, Vermeidung des Einwachsens von Vegetation in elektrische Anlagen)
- Betriebliche und technische Aspekte
- Wirtschaftliche Aspekte