Pflanzenschutzmaßnahmen wirken direkt oder indirekt auf Lebewesen in der Agrarlandschaft ein und können dadurch die Biodiversität beeinflussen. Bereits im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden deshalb mögliche Risiken für Tier- und Pflanzenarten, die nicht bekämpft werden sollen, berücksichtigt. Ein Pflanzenschutzmittel wird von den zuständigen Behörden nur zugelassen, wenn es nach EU-weit abgestimmten Vorgaben keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Hierfür können für die Anwendung auch bestimmte Anwendungsbestimmungen zum Schutz terrestrischer Organismen erteilt werden, die unter anderem den Einsatz abdriftmindernder Technik oder Abstände zu Saumbiotopen wie Hecken vorschreiben.
Darüber hinaus gilt es im Sinne der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, mögliche Einträge von Pflanzenschutzmitteln – insbesondere durch Abdrift – in Nichtzielflächen wie Feldsäume oder Hecken zu vermeiden. Der Einsatz moderner Pflanzenschutztechnik kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Risikoreduzierung ist, dass Pflanzenschutzmittel nur gemäß dem notwendigen Maß angewendet werden. Bei der Wahl des geeigneten Pflanzenschutzmittels sollten möglichst selektive und nützlingsschonende Produkte bevorzugt werden. Auch bei der Abwägung von nichtchemischen Pflanzenschutzverfahren sind mögliche Effekte auf die Biodiversität zu berücksichtigen.
Zusätzlich ist zu beachten, dass in bestimmten Schutzgebieten nach Bundesnaturschutzgesetz die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt sein kann. Unter anderem finden sich entsprechende Anwendungsverbote für bestimmte Wirkstoffe in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz sieht vor, das Risikopotential der angewendeten Pflanzenschutzmittel für terrestrische Nichtzielorganismen zu reduzieren. Das Risikopotential wird mittels des Indikators SYNOPS dargestellt.
Weitere Informationen zum SYNOPS Risikoindex für terrestrische Nichtzielorganismen