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Leitlinien IPS im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen in Anhang 1 des NAP aufgenommen

Die Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz (IPS) im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen wurden von der Bundesregierung und den Ländern anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

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Das Verfassen und die Umsetzung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz sind als Ziele und Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Die Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen wurden von der Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) und dem Deutschen Fachausschuss für Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen (DFA) erarbeitet.

Die Aufnahme der Leitlinie in den Anhang 1 des NAP wurde am 2. Oktober 2019 im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Zum Bundesanzeiger

Weitere Informationen zu den kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes