Zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört die Verwendung der vorgeschriebenen Schutzausrüstung. Auch bei Nachfolgetätigkeiten in zuvor behandelten Kulturen kann gegebenenfalls der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung notwendig sein. Doch nicht jeder im Handel angebotene Schutzhandschuh oder Schutzanzug eignet sich für einen sicheren Umgang mit Pflanzenmitteln. Zur Erleichterung der Beschaffung von Schutzausrüstung hat das BVL gemeinsam mit Herstellern, Verbänden und behördlichen Institutionen eine Übersicht geeigneter Produkte abgestimmt und veröffentlicht. Alle in der Übersicht aufgeführten Produkte erfüllen die Anforderungen der BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln".
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