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Nationale Berichterstattung "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" 2022 Aktuelle Veröffentlichung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet jährlich über die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Der aktuelle Bericht wertet die Daten der Bundesländer für das Jahr 2022 aus.

Blick von oben in eine Holzkiste gefüllt mit verschiedenem Gemüse
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Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, sind die Lebensmittel in Deutschland nur wenig mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet. Der Blick auf einzelne Kulturen und die Herkunft der Produkte fällt jedoch unterschiedlich aus. Dies geht aus der vom BVL veröffentlichten „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022“ hervor.

Dem Bericht liegen mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnisse aus 21.601 Lebensmittelproben der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Jahres 2022 zugrunde. Bei den überwiegend risikoorientiert durchgeführten Kontrollen wurde auf 1.067 Stoffe untersucht.

Die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen variiert wie in den Vorjahren abhängig von der Herkunft der Erzeugnisse. Bei Lebensmitteln aus Deutschland stieg die Anzahl an Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 von 1,1 % auf 1,3 % leicht an. Bei Produkten aus anderen EU-Staaten sank die Überschreitungsquote auf 1,5 % (2021: 1,8 %). Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten sind deutlich höher belastet: Hier lag die Überschreitungsquote bei 9,8 % (2021: 10,9%).

Neben den Auswertungen nach Herkunft der Produkte finden sich im Bericht zudem Auswertungen nach Lebensmittelgruppen und Kulturen, nach Wirkstoffe auch unter Berücksichtigung von Mehrfachrückständen sowie für Erzeugnisse aus ökologischem Anbau.

Zur Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände 2022

Hintergrund:

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Nationalen Berichterstattung "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" sind auf der Webseite des BVL abrufbar:

Weitere Informationen zur Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände

Quelle: BVL-Pressemitteilung vom 15.01.2024