
Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem BVL die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der aktuelle Bericht fasst die Absatzmengen für das Jahr 2022 zusammen.
Ergänzend zum jährlichen Bericht stellt das BVL eine Excel-Tabelle zum Download zur Verfügung, in der die Absatzmengen einzelner Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 einsehbar sind. Die Tabelle wurde mit den Daten für das Jahr 2022 aktualisiert. Sie ist abrufbar unter www.bvl.bund.de/psmstatistiken.
Die erhobenen Zahlen zum Inlandsabsatz von Wirkstoffen fließen jährlich auch als Datengrundlage und Interpretationshilfe in den Deutscher Pflanzenschutzindex (PIX) ein:
Zum PIX - Inlandsabsatz der Wirkstoffe
Quelle: BVL-Fachmeldung vom 17.10.2023