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SUR-Vorschlag: ergänzende Folgenabschätzung liegt vor Europäische Kommission

Brüssel - Die EU-Kommission hat eine Studie vorgelegt, welche die Folgenabschätzung zu ihrem Vorschlag einer Verordnung über eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) ergänzt. Der Agrarrat will jetzt die Studie auf fachlicher Ebene eingehend erörtern.

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Die EU-Kommission hat die Studie am 5. Juli an den Rat der Europäischen Union übermittelt und auf ihrer Webseite veröffentlicht:

Studie der EU-Kommission vom 5. Juli 2023 zur Ergänzung der Folgenabschätzung des SUR-Vorschlags (nur auf Englisch verfügbar)

Brief der Kommission vom 5. Juli 2023 an den Rat mit den Schlussfolgerungen aus der Studie (nur auf Englisch verfügbar)

Mit der ergänzenden Folgenabschätzung reagiert die Kommission auf ein Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Dieser hatte die Kommission in einem Beschluss vom 19. Dezember 2022 aufgefordert, vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine die möglichen Auswirkungen der SUR auf die Ernährungssicherheit sowie auf die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU umfassender zu prüfen.

Beschluss (EU) 2022/2572 des Rates vom 19. Dezember 2022 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Studie zur Ergänzung der Folgenabschätzung des SUR-Vorschlags vorzulegen

Inhalte der Studie und Schlußfolgerung der Kommission

In der Studie wurden konkret folgende Punkte untersucht:

  • die mögliche Auswirkung des SUR-Vorschlags auf die Lebensmittelproduktion in der EU sowie auf die Preise für Lebens- und Futtermittel,
  • die möglichen Folgen für die Verfügbarkeit von Lebens- und Futtermittel in der EU,
  • die möglichen Auswirkungen eines erhöhten administrativen Aufwands auf die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben,
  • die Verfügbarkeit von Alternativen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Möglichkeit eines erhöhten Risikos für die Einführung und Verbreitung von neuen Schadorganismen in der EU,
  • die mögliche Auswirkung eines Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten, insbesondere in Siedlungsgebieten bzw. Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden und
  • die mögliche Auswirkung der vorgeschlagenen Einschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald.

Die Kommission kommt in ihrer Studie zu dem Schluss, dass die zusätzlich berücksichtigten Daten und ergänzenden Auswertungen die bisherige Folgenabschätzung zum SUR-Vorschlag bestätigen. Demnach bestehe weiterhin die Notwendigkeit, die bisherigen Vorgaben der Richtlinie 128/2009/EG zu überarbeiten und in Form einer Verordnung verbindlicher zu gestalten. Auch an den im SUR-Vorschlag angedachten Zielen zur Pflanzenschutzmittelreduktion und den damit verbundenen Maßnahmen solle generell festgehalten werden. Die Kommission unterstreicht, dass die Mitgliedsstaaten bereits heute deutliche Fortschritte bei den in der Farm-to-Fork-Strategie beschrieben Zielen zur Reduktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln erreicht haben. Weitere Anstrengungen seien jedoch notwendig.

Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission: Aktuelle Trends bei der Reduktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der EU (nur auf Englisch verfügbar)

Weiterhin folgert die Kommission aus ihrer Studie, dass die Ernährungssicherheit in der EU durch den SUR-Vorschlag nicht gefährdet ist; vielmehr trage die Verordnung langfristig zur Ernährungssicherheit bei. Die Kommission räumt aber ein, dass zu einzelnen Fragestellungen eine tiefergehende Folgenabschätzung mangels Datengrundlage nicht möglich war.

Reaktion des Agrarrats der Europäischen Kommission

Auf der Sitzung des Rates am 25. Juli 2023 erörterten die Landwirtschaftsministerinnen und –minister der EU die übermittelte Studie der Kommission. Trotz geäußerter Bedenken in Bezug auf die Vollständigkeit der Studie sprach sich die Mehrheit dafür aus, die Studie auf fachlicher Ebene eingehend zu erörtern, und bekundete ihre Bereitschaft, konstruktiv an dem SUR-Vorschlag weiterzuarbeiten, um vor Ende der Legislaturperiode zu einer Einigung über dieses wichtige Dossier zu gelangen.

Quellen: Newsletter der Europäischen Kommission vom 5. Juli 2023Webseite des Rates zur Sitzung vom 25.03.2023