
Die Ergebnisse aus dem Berichtsjahr 2021 zeigen, dass in Lebensmitteln aus Deutschland und der EU weiterhin nur selten zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden. In deutschen Erzeugnissen lag der Anteil an Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte im Jahr 2021 bei 1,1 %. Er ist somit im Vergleich zum Vorjahr gesunken (2020: 2,0 %). Bei Lebensmitteln aus anderen Staaten, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten, war dagegen einen Anstieg der Überschreitungen zu verzeichnen, wie das BVL berichtet.
Für die Nationale Berichterstattung "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" 2021 wurden Daten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer ausgewertet. Insgesamt führten die Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer mehr als 8,3 Millionen Analysen an 20.603 Lebensmittelproben durch.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Nationalen Berichterstattung "Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" des Jahres 2021 sind auf der Webseite des BVL verfügbar:
Zur Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände 2021
Hintergrund
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr darf dabei nicht gegeben sein.
Weitere Informationen zur Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände
Quelle: BVL