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EU plant neue Regelungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht.

Flagge der Europäischen Union
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Der Gesetzesvorschlag wurde im Ergebnis des Evaluierungsprozesses der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden erarbeitet. Die geplante Verordnung soll zukünftig die Richtlinie 2009/128/EG ablösen und für alle EU-Mitgliedsstaaten klare und verbindliche Regelungen festlegen.

Der Entwurf greift die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie  der Europäischen Kommission auf, bis 2030 die Verwendung von und das Risiko durch chemische Pflanzenschutzmittel insgesamt um 50 % und die Verwendung von Pflanzenschutzmittel mit höherem Risiko um 50 % zu verringern. Diese Ziele sollen mit verschiedenen Maßnahmen erreicht werden. Diese umfassen unter anderem Verbote für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten, die aus Gründen des Gesundheits- oder Naturschutzes als sensibel eingestuft werden, sowie nähere Regelungen für die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes.

Die Mitgliedstaaten sollen auch weiterhin Nationale Aktionspläne aufstellen und umsetzen. Für diese sieht der Gesetzesvorschlag konkrete inhaltliche Vorgaben einschließlich einer jährlichen Berichterstattung vor. Der Vorschlag der Kommission muss nun von den Mitgliedstaaten im Rat und im Europäischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gebilligt werden.

Der Verordnungsentwurf sowie weitere Informationen zur Evaluierung der Richtlinie 2009/128/EG sind abrufbar unter

Die oben genannten Reduktionziele der Farm-to-Fork-Strategie werden auf EU-Ebene bereits erfasst und die Fortschritte jährlich veröffentlicht. Nähere Informationen auf Englisch zu der Zielsetzung, der Datenbasis und den Ergebnissen sind abrufbar unter  

Quelle: EU-Pressemitteilung vom 22.06.20222