Der Bericht an das Europäische Parlament und den Rat befasst sich auch mit Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen in ihren nationalen Aktionsplänen.
Die Kommission hat für ihren Bericht untersucht, welche Fortschritte seit ihrem ersten Bericht im Jahre 2017 erreicht wurden und welche Anpassungen die Mitgliedsstaaten an ihren nationalen Aktionsplänen vorgenommen haben. Weiterhin gibt sie eine Übersicht zu den ergriffenen Maßnahmen, mit welchen sie die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung unterstützt.
Die Kommission kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Mitgliedsstaaten seit 2017 weitere Fortschritte erreicht haben. Es gebe aber weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Erfüllung der einzelnen Anforderungen und dem Umsetzungsgrad der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie. Deutschland hat aus Sicht der Kommission die Vorgaben der Rahmenrichtlinie nahezu vollständig umgesetzt. Damit weist es innerhalb der EU den höchsten Umsetzungsgrad auf. Im Ergebnis des Berichts schlägt die Kommission vor, die Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie in bestimmten Punkten, wie den Bestimmungen über den integrierten Pflanzenschutz, zu überarbeiten.
Anhang zum Bericht (pdf-Datei)