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Bekanntmachung zu Entschädigungsmöglichkeiten beim Auftreten von Quarantäneschadorganismen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat eine Bekanntmachung für ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben im Bereich Pflanze veröffentlicht.

Warnschild "Laubholzbockkäfer". Copyright: clautopdia - stock.adobe.com

Die Folgen des Klimawandels und der zunehmende internationale Handel begünstigen die Einschleppung und Ausbreitung von Quarantäneschadorganismen. In den vergangenen Jahren sind in der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland, spezielle Quarantäneschadorganismen mit sehr hohem Schadpotential aufgetreten. Die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen wie die Vernichtung von Pflanzenmaterial oder Verbringungsverbote können zu beträchtlichen finanziellen Belastungen bei betroffenen Betrieben (z. B. Baumschulen) führen. Die Entschädigung solcher Verluste führt in der Regel zu einer größeren Akzeptanz und trägt somit zum Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen bei. Bei Entschädigungen sollte im Bundesgebiet möglichst einheitlich vorgegangen werden.

Zu Diskussion und Bewertung von verschiedener Entschädigungsmöglichkeiten für Betriebe beim Auftreten von Quarantäneschadorganismen benötigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) externe wissenschaftliche Entscheidungshilfe (EH-Vorhaben).

Der Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (ptble) sucht im Auftrag des BMEL Interessenten zur Durchführung dieses EH-Vorhabens.

Die Vergabe des EH-Vorhabens wird im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen erfolgen. Das Einreichen von Projektskizzen für die Bekanntmachung Nr. 20/18/31 ist bis Donnerstag, den 21. Februar 2019, 12 Uhr möglich.

Weitere Informationen zur Bekanntmachung Nr. 20/18/31