Das neue BVL-Meldeformular ist Bestandteil eines verbesserten Verfahrens zur Fundaufklärung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und –metaboliten im Grundwasser. Durch die Aktualisierung des Verfahrens ist vorgesehen, die Abläufe zu beschleunigen und den Arbeitsaufwand bei den zuständigen Behörden zu verringern. Hierzu wurden Zuständigkeiten, Kommunikationsabläufe und Fristen für jeden Schritt festgelegt.
Ab sofort können betroffene Parteien dem BVL Funde melden. Ein "Fund" ist eine validierte Detektion im Grundwasser von:
> 0,1 µg/L von Wirkstoffen und relevanten Metaboliten oder
> 10 µg/L von nicht relevanten Metaboliten.
Die Fundaufklärung soll innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Davon entfallen 10 Monate auf die Erstellung der Fundaufklärung durch den bzw. die Zulassungsinhaber.
Das Meldeformular sowie die verbesserten Verfahrensabläufe wurden im Rahmen des Forums "Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" (NAP) durch die Unterarbeitsgruppe "Trinkwasser" der NAP-Arbeitsgruppe "Gewässerschutz und Pflanzenschutz" unter Beteiligung von BVL und Umweltbundesamt sowie verschiedener Interessengruppen erarbeitet. Das Meldeformular wurde ebenfalls mit der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA-Arbeitskreis Grundwasser) abgestimmt.
Das Meldeformular und weitere Informationen zum Verfahren der Fundaufklärung sind auf der BVL-Webseite abrufbar:
BVL: Fundaufklärung Grundwasser
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