Die moderne Landwirtschaft steht vor zahlreichen Hausforderungen. Neben der Sicherstellung der Ernährung müssen auch Klima- und Umweltschutz berücksichtigt, die biologische Vielfalt bewahrt und wirtschaftliche Aspekte beachtet werden. Gleichzeitig führen klimabedingte Wetterextreme zu einer stärkeren Ausbreitung invasiver Insektenarten und der von ihnen übertragenen Krankheitserreger, gegen die Pflanzen vermehrt Resistenzen entwickeln. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bedarf es dringend neuer nachhaltiger Maßnahmen für den integrierten Pflanzenschutz.
Nutzpflanzen vor Insekten und Pathogenen schützen
Mit der Förderrichtlinie „PhytoProtect“ beabsichtigt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), die Entwicklung und Anwendung neuer Methoden zum nachhaltigen Schutz von Nutzpflanzen vor Schäden durch Insekten und von ihnen übertragener Pathogene voranzutreiben. Der Fokus liegt dabei auf Forschung und Entwicklung im Bereich der modernen Bioökonomie. „PhytoProtect“ leistet so einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie.
Die Förderrichtlinie „PhytoProtect“ ist im Bundesanzeiger veröffentlicht: Förderrichtlinie „PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten“ im Bundesanzeiger .
KI und Biotechnologie als Schlüsseltechnologien nutzen
Gefördert werden biobasiert Lösungen für den Pflanzenschutz, die das gesamte Spektrum verfügbarer Methoden und Technologien auf den Gebieten der Pflanzen-Insekten-Interaktion und der Pflanzenschutzforschung abdecken. Dabei sollten Biotechnologie oder die Anwendung der künstlichen Intelligenz als Schlüsseltechnologien eine zentrale Rolle spielen. Ziel ist es, Ertragsverluste und Ressourceneinsatz zu verringern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt von Biodiversität und Ökosystemleistungen zu leisten. Die Maßnahme soll auch zur Stärkung der entomologischen Expertise in Deutschland beitragen.
Die Fördermaßnahme formuliert sechs strategische Ziele:
- die Generierung von Wissen zur Biologie von pflanzenschädigenden Insekten,
- die Vorhersage des Auftretens invasiver Schadinsekten mit von ihnen übertragenen Pflanzenpathogenen in Deutschland,
- die Förderung der Resilienz der Nutzpflanzen gegenüber Schadinsekten und von ihnen übertragener Pathogene (endogener Pflanzenschutz),
- die Nutzung neuer Wirkstoffe, -mechanismen und Anwendungstechniken für den exogenen Pflanzenschutz,
- der Schutz und die Förderung der Insektenbiodiversität und
- die Einbindung modernster Methoden in die (von dieser Maßnahme geförderte) Grundlagen- und angewandte Forschung
Zwei Fördermodule zur Pflanzenschutzforschung
Die Fördermittel werden im Rahmen der Fördermodule A und B bereitgestellt:
- In Modul A werden Forschungsvorhaben zur biotischen Interaktion zwischen Pflanzen mit Schadinsekten und Pflanzenpathogenen sowie die praktische Anwendung dieser Erkenntnisse in Pflanzenschutzmaßnahmen und für Schadschwellenkonzepte gefördert.
- Modul B fördert hochinnovative anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die neue biologische Lösungen und Anwendungen zum endo- und exogenen Pflanzenschutz fokussieren.
Die Laufzeit der Projekte in Modul A oder Modul B beträgt maximal vier Jahre.
Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben
Ziel der Fördermaßnahme ist es, anwendungsnahe, inter- und transdisziplinäre Einzel- oder Verbundvorhaben zu unterstützen, in der akademische Partner aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zusammenarbeiten.
Antragsberechtigt sind daher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – sowie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Zweistufiges Antragsverfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 3. November 2025 die Projektskizzen über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen. Im zweiten Schritt können dann positiv bewertete Projekte über das elektronische Antragssystem einen förmlichen Förderantrag stellen.
Weitere Informationen auf der Webseite des Projektträgers Jülich