Der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden in Deutschland systematisch durch die Behörden überwacht. In dem bundesweit harmonisierten Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sind die Länder für die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen zuständig. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Jahres 2025 zusammen.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, haben im Jahr 2025 die Behörden der Länder insgesamt 2.221 Kontrollen im Pflanzenschutzmittelhandel durchgeführt. Sie prüften unter anderem, ob das Personal sachkundig ist und die angebotenen Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. In Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden bei 4.616 Kontrollen beispielsweise die Qualifikation der Anwendenden, die verwendeten Pflanzenschutzgeräte oder die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überwacht.
In bundesweiten Kontrollschwerpunkten wurden die Beratung beim Verkauf an Laien, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Zierpflanzen und die Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern überprüft.
Das BVL untersuchte bei 204 Pflanzenschutzmitteln, ob ihre Zusammensetzung und die physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften mit der Zulassung übereinstimmen.
Der Jahresbericht ist zum Download auf der Webseite des BVL abrufbar:
Jahresbericht 2025 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms
Weitere Informationen: www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm
Quelle: BVL-Meldung vom 24.08.2026