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Die Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz (GfP) umfasst die Umsetzung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und Maßnahmen
a) zur Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und
b) zur Abwehr von Gefahren, die durch Maßnahmen des Pflanzenschutzes (insbesondere der Anwendung, Lagerung und dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln) entstehen können.
Sie ist gesetztlich verankert in § 3 Pflanzenschutzgesetz. Was im Detail zur GfP gehört, wird in den "Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz" erläutert.