Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Im Anhang III der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG sind acht Maßnahmen zur Durchführung des integrierten Pflanzenschutzes beschrieben. Die acht Maßnahmen legen die Entscheidungsabfolge für Anwender von Pflanzenschutzmitteln und deren Berater fest. Die Grundsätze waren in allen Mitgliedsstaaten der EU bis zum 1. Januar 2014 verbindlich einzuführen. In Deutschland ist die Einhaltung der Grundsätze seit 2012 im Pflanzenschutzgesetz fixiert.