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Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten bindende Rechtsakte der Europäischen Union. Sie werden vom Rat oder der Kommission erlassen. Anders als bei Europäischen Verordnungen ist ihr Inhalt aber grundsätzlich nicht unmittelbar geltendes Recht. Damit der Inhalt in den Mitgliedstaaten verbindlich wird, muss er innerhalb der Umsetzungsfrist in nationales Recht umgesetzt werden. Beispiele für Europäische Richtlinien sind die Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).