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Integrierter Pflanzenschutz (IPS)

Gesetzliche Definition (§ 2 Pflanzenschutzgesetz): Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.