NAP zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Der Weg ist das Ziel

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland umfassend und auf hohem Sicherheits- und Schutzniveau geregelt. Die wichtigsten Instrumente sind die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die mit ihrem Vertrieb und ihrer Anwendung verbundenen gesetzlichen Regelungen. Der von der Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder im Jahr 2008 verabschiedete nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) enthält Maßnahmen, die die bestehenden Regelungen zum Pflanzenschutz weiter unterstützen. Generelles Ziel des NAP ist die weitere Reduktion von Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmittel entstehen können. 

Integrierter Pflanzenschutz – eine Vorgabe
Innovationen – ein Instrument

Insbesondere ist die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen, damit unnötige Anwendungen dieser Pflanzenschutzmittel unterlassen und nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahmen verstärkt eingesetzt werden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes.

Teamarbeit ist gefragt

Es sind alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, die Universitäten und Forschungseinrichtungen, die betroffenen Verbände der Landwirtschaft, des Gartenbaus, die Verbände des Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzes sowie der Wasserwirtschaft aufgerufen, gemeinsam weiter an der Umsetzung des NAP zu arbeiten.


Hinweis

Federführend für den NAP zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Die Arbeiten zum NAP werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Julius Kühn-Institut (JKI) unterstützt.