Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem BVL die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der aktuelle Bericht fasst die Absatzmengen für das Jahr 2024 zusammen.
Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2024 ergänzt. Im BVL-Datenportal sind die Wirkstoff-Absatzmengen seit 1987 ebenfalls abrufbar: https://gis.bvl.bund.de
Die erhobenen Zahlen zum Inlandsabsatz von Wirkstoffen fließen jährlich auch als Datengrundlage und Interpretationshilfe in den Deutscher Pflanzenschutzindex (PIX) ein:
Zum PIX - Inlandsabsatz der Wirkstoffe
Quelle: BVL-Fachmeldung vom 30.10.2025