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Beirat NAP warnt vor erhöhten Risiken durch geplante EU-Vereinfachungen bei Pflanzenschutzmittel-Zulassung Neues aus den NAP-Gremien

Der Wissenschaftliche Beirat NAP hat dem Bundeslandwirtschaftsministerium seine Stellungnahme zum Food and Feed Safety Omnibus-Paket der EU-Kommission übergeben und warnt vor erhöhten Risiken für Mensch und Umwelt.

Logo Wissenschaftlicher Beirat NAP
Quelle: BMLEH

Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) haben den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel im Rahmen des Food and Feed Safety Omnibus-Pakets in einer Stellungnahme bewertet.

Die EU-Kommission schlägt mit ihrem Omnibus-Paket zwei weitreichende Änderungen vor: Die Einführung unbefristeter Wirkstoffgenehmigungen anstelle der bisherigen regelmäßigen Erneuerung alle 10 bis 15 Jahre sowie die Entkoppelung nationaler Produktzulassungen vom aktuellen wissenschaftlichen Stand. Stattdessen sollen Zulassungen künftig nur noch auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der EU-weiten Wirkstoffgenehmigung basieren.

Der Beirat sieht durch diese geplanten Vereinfachungen höhere Risiken für Mensch und Umwelt. Die vorgeschlagene Entfristung der Wirkstoffgenehmigungen würde nicht zum intendierten Bürokratieabbau führen, aber die Schutzstandards erheblich gefährden und das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip schwächen. Eine Analyse zeigt, dass seit 2009 mindestens 165 chemisch-synthetische Wirkstoffe vom europäischen Markt genommen wurden – ein klarer Beleg dafür, dass regelmäßige Überprüfungen unverzichtbar sind. Der Vorschlag, nationale Produktzulassungen vom aktuellen wissenschaftlichen Stand abzukoppeln, würde zudem eine strukturelle Entkoppelung zwischen Regulierung und Erkenntnisfortschritt bedeuten. Unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gefahren von Wirkstoffen, die typischerweise erst nach der Zulassung produziert werden, würden nicht mehr herangezogen. Das Difenoconazol-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2024) und das jüngste Cypermethrin-Urteil (2025) sind Präzedenzfälle, die verdeutlichen, wie wichtig die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse für den Gesundheits- und Umweltschutz ist.

Der Beirat empfiehlt, statt der vorgeschlagenen Maßnahmen eine wirkliche Reduktion des bürokratischen Aufwands bei Erhalt des Schutzniveaus durch eine transparentere und einfachere Wirkstoff- und Produktzulassung anzustreben, die Vergleichbarkeit zwischen den Risikoabschätzungen herstellt.

Stellungnahme „Erhöhte Risiken für Mensch und Umwelt durch die von der EU-Kommission derzeit vorgeschlagene Vereinfachung bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung" vom 20.02.2026 

Hintergrund

Der Wissenschaftliche Beirat NAP berät das Bundesministerium für Landwirtschaft; Ernährung und Heimat (BMLEH) durch Gutachten und Stellungnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das unabhängige Gremium arbeitet auf ehrenamtlicher Basis. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Weitere Informationen zum Wissenschaftlichen Beirat NAP

Fachliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Ralf B. Schäfer (federführender Autor)

Research Center One Health Ruhr,
University Alliance Ruhr
& Fakultät Biologie,

Universität Duisburg-Essen

Universitätsstrasse 2

45141 Essen

ralf.schaefer(at)uni-due(dot)de

Prof. Dr. Matthias Liess (Vorsitzender)

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)

Permoserstraße 15

04318 Leipzig

matthias.liess(at)ufz(dot)de