Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, enthalten Lebensmittel in Deutschland nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Dies zeige die vom BVL veröffentlichte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“. Insgesamt 16.423 Lebensmittelproben wurden in Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer auf derartige Rückstände untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil an Proben ohne quantifizierbare, also messbare und in Zahlen erfassbare Rückstände um 10 % gestiegen. Die Hälfte der untersuchten Proben weist keine quantifizierbaren Rückstände auf.
Der Bericht für das Jahr 2024 mit ausführlichen Auswertungen u. a. bezogen auf Lebensmittelgruppen und Herkunft der Lebensmittel ist auf der BVL-Webseite verfügbar. Dort sind auch eine Kurzfassung sowie Datentabellen zum Bericht abrufbar.
Weitere Informationen zur Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände 2024
Hintergrund
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.
Weitere Hintergrundinformation auf der BVL-Webseite