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Ein RHG gibt die maximal zulässige Konzentration eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs in oder auf einem Lebensmittel an. Die Einhaltung von RHG garantiert den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Rückstandshöchstgehalte dienen als verbindliche Handelsstandards zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs. Lebensmittel sind nur verkehrsfähig, wenn sie die Rückstandshöchstgehalte einhalten.