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Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Kleingewässern Deutscher Pflanzenschutzindex

Stand: 26.04.2023

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung im Bereich Gewässerschutz soll u. a. der Indikator "Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Kleingewässern" herangezogen werden, mit dem der Belastungszustand der Kleingewässer (Stand- und Fließgewässer) der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln mittels eines repräsentativen Monitorings und Bewertung der Ergebnisse auf Grundlage einheitlicher Kriterien (UQN, RAK) durch eine repräsentative Stichprobe.

Beschreibung

Der Belastungszustand kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft wurde in den Jahren 2018/2019 mit der gemeinsamen Pilotstudie „Kleingewässermonitoring“ (UBA Text 07/2022) des Umweltbundesamtes (UBA) und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) erstmals an bundesweit über 100 Fließgewässerabschnitten erfasst. Das Konzept der bundesweit repräsentativen Stichprobe zur Ermittlung des Belastungszustandes der Kleingewässer wurde gemeinsam mit den Akteuren in NAP und Bundesländern anhand der Zielvorgaben im NAP vorab erarbeitet (UBA Text 08/2019). Insgesamt wurden 335 ereignisbezogene Proben nach Regenereignissen und 551 regelmäßige Stichproben auf 86 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe hin untersucht. Die Bewertung dieser Befunde erfolgt auf der Grundlage von Umweltqualitätsnormen (UQN) gemäß Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und regulatorisch akzeptablen Konzentrationen (RAK) aus dem Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.

Parallel dazu hat das JKI 2018/2019 & 2021 erstmals den Belastungszustand kleiner Standgewässer der Agrarlandschaft an 87 Standgewässern Nordostdeutschlands erfasst. Es wurden 86 nicht ereignisbezogene Stichproben vorrangig aus den Zeiträumen April/Mai auf 90 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe hin untersucht. Die Bewertung dieser Befunde erfolgt ebenfalls auf Grundlage von UQN- und RAK-Werten.

Belastung kleiner Fließgewässer der Agrarlandschaft mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln

Gemäß der Zielvorgabe im NAP sollen 99 % der ereignisbezogen erhobenen Proben keine Überschreitung der im Rahmen der Zulassung abgeleiteten RAK-Werte aufweisen. Nur 40 % der nach Regenereignissen in kleinen Fließgewässern erhobenen Proben weisen keine Überschreitung der RAK auf. In 60 % der Proben überschreitet die Konzentration von mindestens einem Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff die RAK. In gut 30 % der Proben treten RAK-Überschreitungen für zwei oder mehr Wirkstoffe gleichzeitig auf (Abbildung 1 A).

Nur für 11 der im Kleingewässermonitoring untersuchten und zum Zeitpunkt der Probenahme zugelassenen Wirkstoffe ist in der OGewV eine zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN) festgelegt. Mindestens eine dieser ZHK-UQN wurde in gut 10 % der ereignisbezogenen Proben überschritten (Abb. 1B).

Eine weitere Zielvorgabe gemäß WRRL und NAP ist es, im Abgleich mit Jahresmittelwerten keine Überschreitung der JD-UQN in Kleingewässern zu ermitteln. An allen Messstellen der Pilotphase wurden im Messzeitraum (April-Juni) regelmäßig und unabhängig von Regenereignissen jeweils ca. 5 Schöpfproben erhoben. Die arithmetischen Mittelwerte je Messstelle wurden nur für die 23 Wirkstoffe ermittelt, für die in der OGewV eine JD-UQN festgelegt ist. Ca. 65 % der untersuchten Messstellen weisen keine Überschreitung der JD-UQN auf. An ca. 35 % der Messstellen kam es zu mindestens einer Überschreitung der JD-UQN. Für 10 % der Messstellen ergaben sich Überschreitungen der JD-UQN für zwei und mehr Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe. (Abbildung 1 C).

Eine messstellenbezogene Auswertung zeigt für über 80 % der untersuchten Fließgewässer in der Agrarlandschaft mindestens eine Überschreitung der RAK im Zeitraum des Monitorings (April-Juni) mit ereignisbezogener Probenahme (Liess et al. 2021). Das mit der Zulassung angestrebte Schutzniveau wurde für den Großteil der agrarnahen kleinen Oberflächengewässer somit nicht erreicht (UBA Text 07/2022). Mögliche Ursachen scheinen häufig die Trägheit des Zulassungsverfahrens aber auch Mängel im Risikomanagement zu sein (UBA Texte 07/2022 und 63/2023). Während Detailauswertungen unter Berücksichtigung von Anwendungsdaten den Zusammenhang zwischen dem realen Einsatz von Pflanzenschutzmittel im direkten Umfeld der Messstellen und den im Gewässer vorgefundenen Belastungen deutlich herausstellen konnten, ließ sich, wegen fehlender Informationen zu real erfolgten Risikominderungsmaßnahmen, die Wirksamkeit solcher Maßnahmen mit der Pilotstudie nicht explizit überprüfen (UBA Text 63/2023).

Abbildung 1: Überschreitung von Qualitätsnormen für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in der Pilotphase Kleingewässermonitoring. Für die ereignisbezogenen Proben wurden Überschreitungen (A) der RAK und (B) der ZHK-UQN ermittelt. Aus den regelmäßigen Stichproben wurden die arithmetischen Mittelwerte an den jeweiligen Gewässerabschnitten berechnet und Überschreitungen (C) der JD UQN ermittelt.

Belastung kleiner Standgewässer der Agrarlandschaft mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln

Nur 70 % der in stehenden Kleingewässern erhobenen Proben weisen keine Überschreitung der RAK auf. In 30 % der Proben überschreitet die Konzentration von mindestens einem Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff die RAK. In ca. 5 % der Proben treten RAK-Überschreitungen für zwei oder mehr Wirkstoffe gleichzeitig auf (Abb. 2A).

Für die 11 im Kleingewässermonitoring untersuchten und zum Zeitpunkt der Probenahme zugelassenen Wirkstoffe mit ZHK-UQN gemäß OGewV wurde in gut 10 % der Proben mindestens eine ZHK-UQN überschritten (Abb. 2 B). Die Ermittlung einer Überschreitung der JD-UQN in stehenden Kleingewässern durch den Abgleich von Jahresmittelwerten war durch die einmaligen Beprobung nicht möglich.

Abbildung 2: Überschreitung von Qualitätsnormen für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in stehenden Kleingewässern Nordost-Deutschlands. Für die untersuchten Schöpfroben wurden Überschreitungen (A) der RAK und (B) der ZHK-UQN ermittelt.

Aussage

Die Zielvorgabe des NAP, dass 99 % der Proben eines Jahres (ereignisbezogenes Monitoring der Fließgewässer) mit Befunden < RAK sein sollen ist deutlich verfehlt. In den kleinen Fließgewässern der Agrarlandschaft erfüllen nur 40 % der Proben diese Vorgabe in den stehenden Kleingewässern sind es nur 70 % der Proben.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich seit September 2021, mit Inkrafttreten der 5. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV), die Rahmenbedingungen für Gewässer grundlegend geändert haben. Nach § 4a Abs. 1 ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb eines Abstandes von zehn Metern zum Gewässer seit September 2021 verboten. Wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist, beträgt der Abstand abweichend fünf Meter. Ausgenommen sind kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (siehe hierzu auch Indikator ‚Gewässerrandstreifen‘). Ein Durchführen systematischer und bundesweit repräsentativer Untersuchungen kleiner Fließgewässer auf Funde von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen unter den aktuellen Bedingungen wird erörtert.

Weiterführende Informationen zum Kleingewässermonitoring: