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Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern Deutscher Pflanzenschutzindex

Stand: 26.04.2023

Einleitung

Ziel des NAP ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Zur Darstellung der Risikoentwicklung im Bereich Gewässerschutz wird u. a. der Indikator "Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern" herangezogen, mit dem die Belastung von Oberflächengewässern mit Pflanzenschutzmitteln bzw. Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen erfasst werden soll. Angestrebt wurde für alle in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geregelten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe ab 2015 keine Überschreitung der Umweltqualitätsnormen in Oberflächengewässern und Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (0,1 µg/l für die Einzelstoffe und 0,5 µg/l für die Summe; beschränkt auf Messstellen, in deren unmittelbarem Einzugsgebiet, Trinkwasser teilweise aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird).   

Beschreibung

Die Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre und flussgebietsrelevante Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Oberflächengewässern sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt (OGewV 2011, Anlagen 5 und 7) und damit gesetzlich verankert. Die OGewV von 2011 enthielt UQN für 74 PSM. Die überarbeitete OGewV vom 20.06.2016 enthält 67 Pflanzenschutzmittel (Anlagen 6 und 8), darunter einige neu geregelte. Unter den 67 Pflanzenschutzmitteln der OGewV 2016 sind nur 30 derzeit als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen. Zur Berechnung des Indikators werden diese 30 derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe mit der UQN aus der OGewV von 2016 verwendet. Basis sind die UQN für den Jahresmittelwert (JD-UQN) und falls festgelegt Jahreshöchstwert (ZH-UQN) in der Wasserphase. Die UQN gilt als insgesamt überschritten, wenn sie von mindestens einem der 30 Stoffe überschritten wird.

Die Messdaten für Pflanzenschutzmittel an Oberflächengewässern können auch mit den Grenzwerten nach Trinkwasserverordnung verglichen werden – jedoch sind diese Grenzwerte nur für Trinkwasser gesetzlich festgelegt. Es besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung in Fließgewässern. Ausgewertet wird der jeweilige Jahreshöchstwert. Eine Überschreitung des Grenzwertes nach Trinkwasserverordnung in einem Fluss lässt keinen Rückschluss auf Pflanzenschutzmittel-Belastungen des Rohwassers oder des Trinkwassers zu. Uferfiltration und Aufbereitung verringern die Konzentrationen.

Zur Berechnung werden die Daten des Überblicksmessnetzes Fließgewässer zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) benutzt. Das sind ca. 260 Messstellen, vorwiegend an größeren Fließgewässern. Darunter sind 71 Messstellen, in deren unmittelbaren Einzugsgebieten Trinkwasser teilweise aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird. Der Anteil Oberflächenwasser oder Uferfiltrat kann je nach Messstelle und hydrologischen Bedingungen auch sehr gering sein. An einigen Messstellen können Belastungen aus dem benachbarten Ausland auftreten.

Der Indikator wird ab 2006 berechnet. Da nicht alle Wirkstoffe an allen Messstellen jährlich gemessen werden, werden in die nachfolgend gezeigten Abbildungen Überschreitungen oben genannter Normen aus zwei Vorjahren einbezogen.

Ergebnisse

An rund 60 % der WRRL-Überblicksmessstellen wurden die Umweltqualitätsnormen der OGewV 2016 in den letzten betrachteten Jahren eingehalten (Abb. 1). Die in der Abbildung vermeintlich erkennbare Zunahme der belasteten Messstellen bis zum Zeitraum 2016–2018 beruht vermutlich vor allem darauf, dass Überschreitungen auf wenige Pflanzenschutzmittel beschränkt sind, darunter einige, die erst 2016 geregelt wurden, niedrige Umweltqualitätsnormen haben und in den früheren Jahren nicht überwacht wurden oder wegen zu hoher Bestimmungsgrenzen des Analysenverfahrens nicht überwacht werden konnten. 

An nur 30 bis 50 % derjenigen Überblicksmessstellen in deren unmittelbaren Einzugsgebieten Trinkwasser teilweise aus Oberflächengewässern oder Uferfiltrat gewonnen wird, werden die Trinkwassergrenzwerte ständig eingehalten (Abb. 2). Die vermeintliche Abnahme nach 2010 beruht vermutlich vor allem darauf, dass immer mehr der in der OGewV seit 2011 geregelten Stoffe ihre Zulassung verlieren. Die Bestimmungsgrenzen unterschreiten immer den Trinkwassergrenzwert. 

Nach 2016-2018 zeigen beide Abbildungen vermeintlich eine Abnahme. Die Auswertungen für den Zeitraum 2014-2016 basieren auf 33 zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. Im Zeitraum 2018-2020 sind von den 67 Pflanzenschutzmitteln noch 30 zugelassen. Zu den drei nicht mehr zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gehört Isoproturon, welches vorher in großen Mengen eingesetzt wurde.
Zu Trends sind daher für beide Abbildungen keine Aussagen möglich.

Die Abbildungen 1 und 2 basieren auf den Datenreihen aus den Jahren 2006 bis 2020. 

Abbildung 1: Anteil Messstellen mit mindestens einer Überschreitung einer Umweltqualitätsnorm (UQN) der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 für einen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff (nur zugelassene Pflanzenschutzmittel)
Abbildung 2: Anteil Messstellen mit mindestens einer Überschreitung des Trinkwassergrenzwertes von 0,1 µg/l für die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2011/2016; beschränkt auf Messstellen, in deren unmittelbarem Einzugsgebiet Trinkwasser teilweise aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird). Ausgewertet wurde der jeweilige Höchstwert eines 3-Jahreszeitraums.