Flächenbezogene Förderung
2014 wurden die Anforderungen der GAK an die neue ELER-Verordnung für die Förderperiode 2014-2020 ausgerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgte eine deutliche Anhebung der Fördersätze für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Anbaus in den GAK-Rahmenplänen ab 2015 (siehe Tabelle 1).
Mit der neuen Förderperiode 2023-2027 ist eine weitere Anpassung der Fördersätze vorgesehen (siehe Tabelle 1)
Die Länder können die im GAK-Rahmenplan benannten Beträgeum bis zu 30 % anheben oder absenken. Die Webseite www.oekolandbau.de bietet eine Übersicht der Fördersätze der Bundesländer.
Durch die Umschichtung von Finanzmitteln von der 1. Säule in die 2. Säule der GAK standen den Ländern seit 2016 mehr EU-Finanzmittel zur Verfügung, die auch der Förderung des Ökologischen Landbaus zu Gute kommen. Für diese umgeschichteten EU-Mittel ist keine nationale Kofinanzierung erforderlich (100 Prozent EU-Finanzierung).
Seit 2016 wurde die Umschichtung stufenweise von 4,5 % bis 8 % im Jahr 2022 angehoben. In der neuen Förderperiode ab 2023 ist vorgesehen, die Umschichtung weiter zu erhöhen (bis 15 % im Jahr 2026). Dadurch erhalten die Länder in der 2. Säule mehr finanziellen Spielraum, den sie für eine verstärkte Förderung des Öko-Landbaus verwenden können.
In Tabelle 2 ist die Entwicklung der flächenbezogenen Förderung entsprechend der GAK-Berichterstattung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dargestellt. Seit 2020 und vorerst befristet bis Ende 2023 ist die Maßnahme "Ökologische Anbauverfahren“ auch Bestandteil des Sonderrahmenplans „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft". Einhergehend ist 2020 ein deutlicher Anstieg der Förderfälle und –fläche sowie der Förderausgaben zu verzeichnen.
Details zur Förderung in den einzelnen Bundesländern können den jährlichen GAK-Berichten zum Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) sowie zum o. g. Sonderrahmenplan entnommen werden (siehe unter "Weitere Informationen").
Weitere Informationen zur Fördersituation im ökologischen Landbau werden im BMEL-Bericht "Ökologischer Landbau in Deutschland, Stand Februar 2023" gegeben.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Im Jahr 2022 standen für das BÖL insgesamt ca. 33 Mio. Euro zur Verfügung. Davon wurden im Bereich der Forschungsförderung knapp 19 Mio. Euro verwendet. Die Einwerbung neuer Forschungsansätze erfolgt im BÖL in der Regel über Bekanntmachungen in den Bereichen "ökologischer Landbau" (OE)).
Thematische Schwerpunkte im "Pflanzenschutz" waren 2015 der nachhaltige Pflanzenschutz, 2017 die Gesunderhaltung der Rebe und 2019 der Pflanzenschutz im Gartenbau.
Die Fördermittel für den Pflanzenschutz im Ökolandbau (OE) im BÖLN sind in den letzten vier Jahren von 3,039 Mio. EUR in 2019 über 3,237 Mio. Euro in 2020 auf 3,718 Mio. Euro in 2021 gestiegen und im Jahr 2022 auf 3,230 Mio. Euro gesunken.
Neben den OE-Vorhaben, die für den ökologischen Anbau uneingeschränkt nutzbar sind, wurden nach Öffnung des BÖL für andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft ab 2011 bis Mitte 2022 auch diverse NA-Vorhaben initiiert. Durch eine gezielte Förderung nachhaltiger Ansätze mit einem integrierten Fokus, kann zwar ein mehr oder weniger großer Nutzen für den Ökolandbau vorhanden sein, der aber nicht weiter quantifizierbar ist. Daher blieben NA-Vorhaben bei diesen Zahlen unberücksichtigt. Ab Mitte 2022 werden im Rahmen des BÖL wieder ausschließlich OE-Projekte initiiert.